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Ehemaliger KPMG-Revisor zu bedingter Geldstrafe verurteilt

Hatte im September 2011 aufgrund von Insiderwissen Aktien der Bank J. Safra Sarasin gekauft und einen Buchgewinn von 30'000 Franken erzielt: Daniel Senn vor dem Bundesstrafgericht am 26. Juli 2018 in Bellinzona.
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Das Bundesstrafgericht hat den ehemaligen KPMG-Wirtschaftsprüfer Daniel Senn zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 430 Franken und zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt. Es folgt damit weitgehend der Bundesanwaltschaft.

Diese hatte 180 Tagessätze zu 650 Franken und eine Busse von 7000 Franken gefordert. Das Bundesstrafgericht sieht den Vorwurf der Widerhandlung gegen das Revisionsaufsichtsgesetz und den Insiderhandel als erwiesen an.

Buchgewinn von 30'000 Franken

Senn hatte im September 2011 aufgrund von Insiderwissen Aktien der Bank J. Safra Sarasin gekauft und einen Buchgewinn von 30'000 Franken erzielt. Senn war während seiner Partnerschaft bei der KPMG 2007 bis 2013 der leitende Revisor der Bank Julius Bär. In dieser Funktion soll er gemäss BA seit spätestens Juli 2011 gewusst haben, dass Julius Bär eine Übernahme der Sarasin plant.

Die am 20. und 22. September 2011 getätigten Aktienkäufe hat Senn laut Anklageschrift am 27. September stornieren und auf seine beiden Kinder umbuchen lassen. Das Übernahmeprojekt wurde Mitte Oktober öffentlich bekannt. Zum Abschluss mit Julius Bär kam es in der Folge jedoch nicht.

Einzelrichter Stefan Heimgartner sagte zur Begründung des Urteils, man könne Senn zwar nicht direkt nachweisen, dass er vom «Project Sunshine» gewusst habe, wie die geplante Sarasin-Übernahme Bär-intern betitelt war. Aber die Bundesanwaltschaft habe eine klare Indizienkette vorgelegt: Es gab ein frühes E-Mail an Senn, das sich mit öffentlichen Kaufgerüchten beschäftigte, es gab Protokolle, in die Senn Einsicht habe nehmen können – und es gab eine Sitzung bei der Finma, an der Senn anwesend und die Übernahme ein Thema war.

Der Angeklagte hatte zwar gesagt, der Name der Bank Sarasin sei an dieser Sitzung nicht gefallen. Es sei aber «nicht glaubwürdig», dass er nicht nachgefragt habe – zumal er nur einen Tag später die Sarasin-Aktien kaufte. Die Anweisung, die Aktien auf Konten seiner Kinder umzubuchen, wirke «verdächtig», ja, es entstehe der Eindruck, man habe etwas «vertuschen» wollen.

Bei der Strafzumessung sprach der Richter von einem «erheblichen» Verschulden. Der erzielte Gewinn habe sich zwar in Grenzen gehalten. Aber Senn habe die sich bietende Gelegenheit «auf egoistische Weise ausgenutzt». Die Chancengleichheit der Anleger sei «erheblich tangiert» worden.

Holenweger und Hildebrand

Zudem hat Senn der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde falsche Angaben zu den Aktienkäufen gemacht. Die Behörde verlangte im August 2013 Unterlagen und Auskünfte von Senn, weil der Verdacht auf Insiderhandel vorlag. Senn muss der Eidgenossenschaft zudem eine Ersatzforderung für den erzielten Gewinn leisten.

Senn ist aufgrund verschiedener Wirtschaftsfälle bekannt geworden. So wickelte er die Privatbank von Oskar Holenweger ab, gegen welchen 2003 eine Untersuchung wegen Geldwäscherei eingeleitet worden war. Holenweger wurde 2011 freigesprochen. Derzeit ist ein Schadenersatzbegehren von Holenweger in diesem Zusammenhang beim Bundesstrafgericht hängig.

Auch in der Affäre um den ehemaligen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand erhielt Senn einen Auftrag. Er durchleuchtete damals sämtliche privaten Finanztransaktionen von Hildebrand und des Erweiterten Direktoriums in der Zeit zwischen Januar 2009 und Dezember 2011. (Urteil SK.2018.26 vom 09.08.2018)

* mit Ergänzungen von Mario Stäuble

SDA/sep