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Abstimmung vom 26. September
Ehe für alle: Das Wichtigste im Überblick

Im Kampf für die Ehe für alle: Die Zürcher Grünen-Nationalrätin Meret Schneider trat zur Schlussabstimmung im Parlament am 18. Dezember 2020 mit der regenbogenfarbenen Corona-Schutzmaske an.
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Darum gehts

Seit 2007 können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Rund 700 Paare lassen ihre Beziehung jährlich registrieren. Die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe zwar ähnlich, aber weder symbolisch noch rechtlich gleichgestellt. Künftig sollen gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schliessen können. Eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt oder weitergeführt, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden.

Wer ist dafür, wer dagegen?

Bundesrat und Parlament sind für die Ehe für alle. Grüne, SP, GLP und FDP unterstützen die Vorlage. Dagegen sind EDU und EVP. Die SVP dürfte im August die Nein-Parole fassen, im Parlament stimmte sie mehrheitlich gegen die Vorlage. Gespalten war im Parlament die Mitte-Fraktion, dem Zusammenschluss von CVP, BDP und EVP. Im Parlament stimmte die 44-köpfige Fraktion knapp Nein, wobei die drei BDP-Mitglieder zustimmten, die beiden EVP-Nationalrätinnen dagegen mit Nein. Die Mitte-Partei der Schweiz fasst im September die Parole. Die Präsidenten der Mitte-Kantonalparteien haben bereits die Ja-Parole gefasst.

Das sagen die Befürworter

Den Befürwortern geht es um die Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Paare mit heterosexuellen Paaren. Denn die registrierte Partnerschaft biete den Paaren in wichtigen Bereichen, beispielsweise bei der Einbürgerung, bei der gemeinsamen Adoption, beim Schutz der Familie oder bei der Witwenrente, weniger Rechte als die Ehe. Die Öffnung der Ehe für alle Paare beseitige diese Ungleichbehandlung gegenüber heterosexuellen Paaren. Die Zulassung der Adoption und der Samenspende berücksichtige die gesellschaftliche Realität. In der Schweiz wüchsen bereits heute Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern auf. Welche Zuwendung und Fürsorge Eltern ihren Kindern zukommen liessen, sei keine Frage der Familienform und des Geschlechts der Eltern.

Das sagen die Gegner

Die Gegner halten die Ehe für ein Privileg zwischen Mann und Frau, das auf biologischen Fakten gründe. Bundesgericht und Bundesrat hätten das Recht auf Ehe stets als eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Frau und Mann interpretiert. Die Ehe für alle mit einer blossen Gesetzesänderung einzuführen, sei deshalb klar verfassungswidrig. Ein Teil der Gegner lehnt die Ehe für alle an sich nicht ab, jedoch die Samenspende für Frauenpaare. Sie verweisen auf die Bundesverfassung, die medizinisch unterstützte Fortpflanzung auch bei heterosexuellen Paaren nur bei Unfruchtbarkeit oder der Gefahr einer schweren Krankheit erlaube.

Anian Liebrand kämpft gegen die Ehe für alle.

red