EDA verbietet Pilatus die Zusammenarbeit mit Saudiarabien
Das Aussendepartement hat Anzeige gegen den Flugzeugbauer erstattet. Es geht um mögliche Verstösse gegen das sogenannte Söldnergesetz.
Die Pilatus-Werke dürfen in Saudiarabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) keine Dienstleistungen zum PC 21 mehr anbieten. Das EDA sieht die Gesetzgebung über Sicherheitsdienstleistungen im Ausland verletzt und hat bei der Bundesanwaltschaft Anzeige erstattet.
Es geht unter anderem um technischen Support, Ersatzteilmanagement und Problembehebung an PC-21-Flugzeugen sowie an Simulatoren, wie das Aussendepartement (EDA) am Mittwoch mitteilte. Die Pilatus Flugzeugwerke AG habe nun 90 Tage Zeit, um sich aus Saudiarabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten zurückzuziehen.
Die Dienstleistungen von Pilatus stellen laut EDA eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar. Sie widersprächen dem Gesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) oder eben auch Söldnergesetz. Im fraglichen Passus heisst es, dass das BPS dazu beitragen soll, «die aussenpolitischen Ziele der Schweiz zu verwirklichen».
Anzeige eingereicht gegen Pilatus
Gemäss BPS sind diese Unterstützungsdienstleistungen meldepflichtig. Die zuständige Politische Direktion des EDA prüfte, ob gegen diese Meldepflicht verstossen wurde und kam dabei zur Auffassung, «dass Anhaltspunkte vorliegen», wonach Pilatus im vorliegenden Fall den gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen sei.
Deshalb reichte sie bei der Bundesanwaltschaft eine Anzeige ein. Nun müssten die Bundesanwaltschaft und die Gerichte prüfen, ob ein Verstoss gegen das geltende Recht vorliege, schreibt das EDA.
Die Politische Direktion prüfte auch Unterstützungsdienstleistungen der Pilatus-Werke in Jordanien und Katar. Bei den Leistungen von Pilatus zugunsten der dortigen Streitkräfte sah es jedoch keine Anhaltspunkte, um ein Verbot auszusprechen.
Dokumente zeigten Verbindungen zum Krieg in Jemen
Letzten Oktober berichtete diese Zeitung bereits, dass Pilatus seine Tätigkeit für die saudische Luftwaffe Anfang 2017 deutlich ausgebaut hatte und das EDA trotz Meldepflicht darüber nicht im Bild war. Und im Februar berichtete ebenso diese Zeitung, dass das EDA nicht nur ein sondern vier Verfahren gegen Pilatus eingeleitet hatte. Je eines für Saudiarabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Jordanien und Katar.
Pilatus-Präsident Oskar Schwenk behauptete im Oktober 2018, die Vorwürfe bezüglich Meldepflichtverstoss seien völlig absurd. «Pilatus hat alles richtig gemacht», sagte er gegenüber dem SRF. Schwenk stützte sich namentlich auf eine «vier Jahre gültige» Seco-Generalausfuhrbewilligung aus dem Jahr 2014. Sie erlaube es Pilatus, Flugzeuge nach Saudiarabien zu verkaufen, den Support zu übernehmen und etwa Software upzudaten.
Allerdings erteilt der Bund keine vierjährigen Generalausfuhrbewilligungen. Die maximale Frist ist zwei Jahre. Zudem erklärte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), dass der 2017 zwischen Pilatus und der Royal Saudi Air Force abgeschlossene Supportvertrag in die Zuständigkeit des EDA fällt.
Pilatus prüft «Tragweite der Verfügung»
Nun zeigt sich das Ergebnis der Untersuchungen des EDA. Sollte Pilatus gegen die Meldepflicht und damit das sogenannte Söldnergesetz verstossen haben und verurteilt werden, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe möglich.
Pilatus will «die Tragweite der Verfügung des EDA analysieren und zu gebender Zeit dazu Stellung nehmen», wie das Unternehmen am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte.
SDA/amc
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