Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Doppelnamen sollen wieder möglich werden

Geändert wurde das Namensrecht, weil es dem Grundsatz der Gleichstellung widersprach: Hochzeitsmesse in Zürich. Foto: Walter Bieri (Keystone)
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Doppelnamen wie Leutenegger Oberholzer sollen wieder möglich werden. Nach der Nationalratskommission hat sich auch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK) für eine Wiedereinführung ausgesprochen, allerdings nur mit Stichentscheid des Präsidenten Beat Rieder (CVP/VS).

Zur parlamentarischen Initiative von alt Nationalrat Luzi Stamm (SVP/AG) ergab sich ein Patt: 5 Mitglieder stimmen für, 5 gegen das Ansinnen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die Möglichkeit, nach der Heirat einen Doppelnamen zu führen, war 2013 abgeschafft worden.

Die RK sprach sich grundsätzlich für eine liberale Regelung beim Namensrecht aus. Es sei sinnvoll, dass die Rechtskommission des Nationalrats im Rahmen der Ausarbeitung einer Vorlage prüfe, wie die Wahlmöglichkeiten der betroffenen Personen gegenüber dem heutigen Recht vergrössert werden könnten.

Die unterlegene Kommissionsminderheit argumentierte, eine erneute Revision komme zu früh. Es sei noch zu wenig Zeit vergangen, um beurteilen zu können, wie sich das neue Namensrecht in der Gesellschaft auswirke.

Gesetz kann geändert werden

Die Rechtskommission des Nationalrates hatte sich im Februar 2019 mit 17 zu 7 Stimmen für eine Revision ausgesprochen. Nachdem nun auch die Schwesternkommission des Ständerates zugestimmt hat, können die Arbeiten für eine Gesetzesänderung beginnen.

Das aktuelle Namensrecht gilt seit 2013. Jeder Ehegatte behält grundsätzlich seinen Namen. Das Ehepaar kann aber auch einen gemeinsamen Familiennamen wählen - jenen der Frau oder jenen des Mannes. Kinder erhalten entweder den gemeinsamen Familiennamen oder - falls die Eltern verschiedene Namen tragen - einen der Ledignamen.

Ein Grund für die Revision des Namensrechtes war ein Urteil aus dem Jahr 1994. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte war zum Schluss gekommen, dass das Schweizer Namensrecht dem Grundsatz der Gleichstellung widerspreche. Ein erster Versuch für eine Revision scheiterte allerdings 2001. Den neuen Anlauf, der zum heutigen Recht führte, initiierte die ehemalige SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL).

SDA/sep