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Berset informierte: Corona-PK im Ticker
Beizen Ende Mai wieder offen, Homeoffice-Pflicht weg – so will es der Bundesrat

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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Ende April sinken die Corona-Zahlen leicht aber kontinuierlich (zum Dashboard). Dies auch dank dem Impf-Fortschritt (zum Impfmonitor).

  • Heute stellte der Bundesrat weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen zur Diskussion.

  • Geöffnete Innenräume von Restaurants, grössere Publikumsanlässe, Wellness und Uni vor Ort für alle – so will es die Landesregierung. Die Details dazu finden Sie beim Tickereintrag 15:15 Uhr.

  • Definitiv entscheiden will er in zwei Wochen. Die Vorzeichen stehen gut.

  • Bundesrat Berset machte heute klar: «Ab dem Moment, wo ein Impfangebot für alle besteht, sind Schliessungen und Einschränkungen nicht mehr zu rechtfertigen.»

  • Die Schweiz will sich an der weltweiten Impfkampagne Covax beteiligen. Der Bundesrat schlägt vor, dass in einem ersten Schritt drei Millionen Dosen abgegeben werden.

Gelten die Regeln auch für Immune?

Michael Gerber, Stv. Leiter Abteilung Recht: Die heute vorliegenden Beschränkungen gelten auch für Menschen, die eine Immunität vorweisen können: ja.

Die Impfung der Kinder

Alain Berset: «Seit Beginn der Pandemie wissen wir, dass Kinder keinen schweren Verlauf der Krankheit durchmachen. Mit einer erhöhten Impfrate hoffen wir aber auch sie zu schützen.» Ausserdem hofft der Bundesrat, dass die Impfung auch für Kinder und Jugendliche erlaubt wird.

Patrick Mathys, Leiter Krisenbewältigung BAG, betont, dass Kinder sich nichtsdestotrotz auch anstecken können. Weil sie also noch länger nicht geimpft werden können, werden auch in der dritten Phase und darüber hinaus kleinere Massnahmen notwendig sein.

Weshalb bleiben die Beschränkungen im Privaten bestehen?

Bei privaten Veranstaltungen bleibt es bei maximal 10 Personen drinnen und 15 Personen draussen. Bundesrat Alain Berset erklärt dies so, dass im privaten Bereich keine Schutzkonzepte durchgesetzt werden können.

«Klar, das ist eine Einschränkung. Wir wollten hier früh handeln, dann aber eine gewisse Stabilität herstellen. Das sind die Orte, in denen die Gefahr am grössten sein kann.»

Wann erhalten wir wieder alle Freiheiten?

Alain Berset: «In der dritten Phase sind die Einschränkungen nicht mehr zu rechtfertigen. Das ist so, und das wird sich auch nicht mehr ändern.»

Der Bundesrat geht aber davon aus, dass auch über die dritte Phase hinaus noch kleinere Massnahmen wie Hygienehinweise bestehen bleiben werden. Ausserdem müsse man im Auge behalten, dass mit den Kindern und Jugendlichen nicht alle Bevölkerungsgruppen geimpft sein werden.

Bundesrat Alain Berset aeussert sich an einer Medienkonferenz zu Covid 19 Massnahmen, am Mittwoch, 12. Mai 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)

Fällt die Kundenbeschränkung pro Quadratmeter?

Michael Gerber, stellvertretender Leiter der Abteilung Recht: Die Quadratmeterbeschränkung wurde neu auch für Non-Food-Läden angepasst.

Wann können die Nachtclubs öffnen?

Alain Berset: «Eine Sitzpflicht und eine Kapazitätsbeschränkung würden bei Nachtclubs wohl keinen Sinn ergeben. Bei künftigen Öffnungsschritten könnten diese aber wohl bald dran kommen.»

Der Bundesrat hat seine Erläuterungen abgeschlossen

Drei Millionen Impfdosen der Schweiz für die Welt

Laut Gesundheitsminister Alain Berset hat die Schweiz genügend Impfdosen fürs laufende Jahr bestellt. Das Innendepartement prüfe nun, ob 3 Millionen der 5,4 Millionen bestellten Astrazeneca-Impfdosen der Covax-Initiative zur Verfügung gestellt werden könnten.

Damit würde die Schweiz einen Beitrag zur Eindämmung der weltweiten Pandemie leisten, sagt Berset. Ein fixer Entscheid stehe noch aus.

Der Bundesrat habe derweil die Impfstoffbeschaffungsstrategie fürs kommende Jahr beschlossen. Die Schweiz wolle damit auch für den Fall bereit sein, dass neue Virusmutationen kommen oder neue Impfungen nötig werden sollten.

Berset: «Das ist keine Einladung, überhastet zu öffnen»

Auch Gesundheitsminister Alain Berset sieht die aktuelle Lage positiv. Die Öffnungsschritte vom 19. April hätten zu keiner Erhöhung der Fallzahlen geführt. Grund dafür seien unter anderem die Impfungen. Mittlerweile würden 60'000 Personen pro Tag geimpft und immer mehr Kantone würden die Impfung für alle Bevölkerungsgruppen öffnen.

Berset betont aber auch, dass die Bevölkerung weiterhin vorsichtig bleiben soll. «Das ist keine Einladung, überhastet zu öffnen.»

Parmelin will «möglichst wenige Kündigungen per Ende August»

Bundespräsident Guy Parmelin eröffnet die Medienkonferenz und erklärt, dass sich die epidemiologische Lage zurzeit verbessert. Aus diesem Grund habe der Bundesrat bereits Öffnungsschritte eingeleitet, und er plant nun weitere. Trotzdem sollen die Menschen weiterhin Vorsicht walten lassen.

Mit der Ausweitung der Kurzarbeit um sechs Monate möchte der Bundesrat erreichen, dass möglichst wenige Kündigungen per Ende August ausgesprochen werden. Das sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin am Mittwoch vor den Medien in Bern.

«Die Gastronomie, aber auch der Tourismus brauchen Zeit, um das Gleichgewicht zu finden», sagte Parmelin. Der Bundesrat wolle den meistbetroffenen Unternehmen die Möglichkeit bieten, die Übergangsphase gut zu meistern. Die Wirtschaft solle so wieder in ruhigeres Fahrwasser kommen.

Das Ziel für den Bundesrat sei aber, dass die Unternehmen «so rasch wie möglich die finanzielle Autonomie zurückgewinnen», sagte Parmelin. Die Rückkehr zur Unternehmensverantwortung sei wichtig. Die wirtschaftliche Unterstützung des Bundes werde aber mit den Öffnungen nach und nach weniger werden und dann irgendwann aufhören.

Der Öffnungs-Vorschlag im Detail

Der Bundesrat sieht «gute Chancen, dass sich die Situation in den Spitälern in den nächsten Wochen weiter entspannt». Deshalb hat er heute die Konsultation zum vierten Öffnungsschritt gestartet. Voraussetzung für weitere Lockerungen ab 31. Mai sei:

  • Dass die Impfkampagne in hohem Tempo weitergeführt werden kann

  • Die Fallzahlen sinken oder stabil bleiben

Restaurants

  • Restaurants sollen auch im Innern wieder öffnen können. «Dieser Teil des Öffnungsschritts ist aus epidemiologischer Sicht am heikelsten, weil sich viele Personen aus unterschiedlichen Haushalten ohne Maske in Innenräumen treffen», schreibt der Bundesrat.

  • Auf der Terrasse wiederum soll die Maskenpflicht am Tisch aufgehoben werden.

Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen

  • Diese Einrichtungen sollen wiedereröffnet werden.

  • Die Aktivitäten dürfen gemäss Konsultationsentwurf ohne Maske ausgeübt werden, aber mit Abstand.

Badis

  • Im Hinblick auf die Sommersaison soll für Badeanstalten die Möglichkeit geschaffen werden, für gewisse Teile des Aussenbereichs wie zum Beispiel die Liegewiesen Ausnahmen von der Maskenpflicht vorzusehen.

Öffentliche Veranstaltungen

  • Hier soll die maximale Anzahl Personen nach den Plänen des Bundesrats erhöht werden.

  • Neu sollen maximal dreissig statt 15 Personen gemeinsam auf der Bühne stehen oder Sport treiben können.

  • Für Sport in Innenräumen gilt weiterhin: wenn ohne Maske, dann höchstens 15 Personen im gleichen Raum.

Gelockerte Homeoffice-Pflicht

  • An Hochschulen soll die Beschränkung auf maximal fünfzig Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben werden.

  • Voraussetzung ist laut dem Bundesrat ein Testkonzept im Rahmen der kantonalen Teststrategie und eine Genehmigung des Kantons.

  • Für Betriebe, die wiederholt testen, soll zudem die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt werden.

  • Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten, soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben gelockert werden.

Weiterhin verboten

  • Verboten bleiben sollen Publikumsveranstaltungen mit mehr als hundert Personen in Innenräumen und mehr als 300 Personen draussen.

  • Nicht möglich sein sollen weiterhin Tanzveranstaltungen. Keine Änderungen geben soll es bei privaten Veranstaltungen.

  • Da dort das Übertragungsrisiko höher sei, sollen sich laut dem Bundesrat im Innern maximal zehn Personen treffen, draussen maximal 15 Personen.

Quarantäneregeln

  • Lockern will der Bundesrat auch die Quarantäneregeln.

  • Neben Genesenen sollen auch Geimpfte sowohl von der Kontaktquarantäne als auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden.

  • Der Bund rät im Hinblick auf die Sommerferien jedoch davon ab, in Staaten oder Gebiete mit neuartigen Virusmutationen zu reisen.

Bundespraesident Guy Parmelin, rechts, und Bundesrat Alain Berset aeussern sich an einer Medienkonferenz zu Covid 19 Massnahmen, am Mittwoch, 28. April 2021, in Bern.(KEYSTONE/Peter Schneider)

Weitere Öffnungen vor den Sommerferien

Die neuen Lockerungen entsprechen den Plänen, die der Bundesrat bereits beim letzten Öffnungsschritt skizziert hatte. Nun können sich die Kantone, die zuständigen Parlamentskommissionen und die Sozialpartner dazu äussern. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesratspläne das Minimum sind, was die verschiedenen Akteure fordern werden. Insbesondere die Wirtschaft fordert seit längerem raschere und grössere Öffnungsschritte.

Der Bundesrat hält fest, dass in den kommenden Wochen und Monaten weitere Öffnungsschritte geplant seien. Am 26. Mai werde er definitive Entscheide zu den Grossveranstaltungen mit über tausend Personen fällen. Die Konsultation zum übernächsten Öffnungsschritt will die Regierung voraussichtlich am 11. Juni starten und dann am 18. Juni darüber entscheiden.

Restrisiko bleibt

Was die mittelfristige Zukunft betrifft, hat der Bundesrat seine Mitte April skizzierte Strategie bestätigt. Das sogenannte Drei-Phasen-Modell soll zur Anwendung kommen. Ende Mai, wenn alle impfbereiten Risikopersonen geimpft sind, soll von der Schutzphase in die Stabilisierungsphase gewechselt werden. Später, wenn alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind, sollen die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden.

Ein Grossteil der Kantone ist sich bewusst, dass mit dem Modell auch Risiken verbunden sind – etwa, dass Personen, die sich nicht impfen lassen können, längerfristig einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Der Bundesrat warnt ebenfalls: «Auch nach der Impfung aller impfbereiten Personen wird das Virus weiter zirkulieren.»

Damit es auch im Spätherbst/Winter nicht zu einer weiteren grossen Infektionswelle kommt, will sich der Bundesrat nach eigenen Angaben im Sommer «mit den nötigen Vorbereitungsarbeiten» befassen. (sda)

Bundesrat weitet Kurzarbeit um weitere sechs Monate aus

Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung wird von 18 auf 24 Monate erhöht. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er kommt damit Forderungen aus dem Parlament und der Wirtschaft nach.

Angesichts der prekären finanziellen Situation vieler Betriebe setzten sich beispielsweise die Tourismusverbände für eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung um weitere sechs Monate ein. Auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) forderte diesen Schritt.

Der Bundesrat hatte vom Parlament im revidierten Covid-19-Gesetz die Kompetenz erhalten, die Kurzarbeitsentschädigungen von 18 auf 24 Monate zu verlängern, sollte dies aufgrund der anhaltenden Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des Wirtschaftslebens notwendig sein. Nun hat die Regierung diesen Schritt vollzogen. Die Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung wurde entsprechend angepasst. Letztmals wurde die Kurzarbeitsbestätigung während der Finanzkrise im Jahr 2009 auf 24 Monate erhöht.

Zusätzlich zur Erhöhung der Höchstbezugsdauer sieht der Bundesrat vor, das summarische Verfahren bei der Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigungen erneut um drei Monate bis Ende September 2021 zu verlängern, wie es in der Mitteilung heisst.

Weitere Massnahmen der entsprechenden Covid-Verordnung sind bis Ende Juni befristet. Ob auch diese aufgrund pandemiebedingter wirtschaftlicher Einschränkungen verlängert werden müssen, wird der Bundesrat gemäss eigenen Angaben im Juni entscheiden. Bei seinem Entscheid werde der Bundesrat die epidemiologische Entwicklung in den kommenden Wochen und die damit einhergehenden Lockerungen des Wirtschaftslebens und deren arbeitsmarktliche Auswirkungen berücksichtigen.

GDK-Präsident Engelberger für Öffnungen

«Ich glaube, dass es richtig und wichtig ist, aus der Entspannung der vergangenen Wochen Konsequenzen zu ziehen», sagte Lukas Engelberger in der Sendung «Heute morgen» von Radio SRF.

Aktivitäten, die auch wichtig seien für die Gesellschaft und für die Wirtschaft, sollten wieder zugelassen werden, sagte der Präsident der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) im Radiobeitrag. Konkrete Schritte für Öffnungen nannte er aber nicht.

Engelberger mahnte gleichzeitig zur Vorsicht: In der Übergangsphase müssten die grundlegenden Vorsichtsmassnahmen weiterhin eingehalten werden, «insbesondere Abstand, Maske und keine grossen Versammlungen».

Ausgangslage

Sollte eine Öffnung der Restaurants schon Ende Mai kommen, dann wäre das zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Drei-Phasen-Modell. Der Übergang in die zweite Phase erfolgt gemäss Plan, wenn alle Risikopersonen geimpft sind oder die Möglichkeit dazu hatten – und in dieser zweiten Phase sieht der Bundesrat die vollständige Öffnung der Gastronomie vor. Da sich in vielen Kantonen alle Erwachsenen ab Ende Mai impfen können, dürfte dieser Punkt beinahe erreicht sein und dies, obwohl die Schweiz im Vergleich zu den EU-Nachbarn leicht ins Hintertreffen geraten ist (mehr dazu: Corona-Impfmonitor mit allen Grafiken).

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Für diese nächste Phase sieht der Bundesrats-Plan insgesamt drei Lockerungsdaten vor: Ende Mai, Mitte Juni und Mitte Juli. Ob es für die Öffnung der Restaurants schon Ende Mai reichen würde, war lange unklar, mittlerweile hat sich die epidemiologische Lage aber stetig gebessert, die Fallzahlen nehmen seit Ende April stetig ab, die Lage in den Spitälern ist stabil (mehr dazu: Ist das jetzt die Trendwende?). Auch Task-Force-Chef Martin Ackermann sieht Spielraum für Lockerungen, wie er am Sonntag sagte, eine Öffnung der Restaurant-Innenräume hält er aber für noch zu früh.

Weitere Lockerungen geplant

Der Blick ins europäische Umfeld zeigt indes, dass die Schweiz mit dem forschen Öffnungsplan bisher nicht schlechter fuhr als beispielsweise Frankreich, wo die Fallzahlen trotz striktem Lockdown mit Ausgangssperren noch immer höher liegen. Auch in Deutschland gab es kaum Lockerungen, es wurde eher um schärfere Massnahmen gerungen.

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Leicht besser sind die Zahlen nur in Österreich, wo es im an die Schweiz grenzenden Bundesland Vorarlberg bereits Erleichterungen für Geimpfte, Genesene oder Getestete gibt. Diese sollen ab 19. Mai für ganz Österreich gelten, dann sind mit dem «Grünen Pass» wieder mehr Freiheiten möglich, auch in der Gastronomie. In der Schweiz kommt das damit vergleichbare Covid-Zertifikat erst Ende Juni.

Gegenüber blick.ch fordert Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer in der Schweiz aber eine Öffnung für alle – und nicht nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Er vergleicht die Restaurants dabei mit Fitnesszentren und Kinos, die in Innenräumen bereits für alle geöffnet sind. Wobei dort eine ständige Maskenpflicht gilt und kein Popcorn gegessen werden darf – der Vergleich hinkt also. Wie die Schutzkonzepte bei einer Gastro-Öffnung Ende Mai aussehen werden, ist noch nicht bekannt – wie im Aussenbereich sollte aber eine Maskenpflicht am Platz, wenn nicht konsumiert wird, ein Minimum sein, denn mittlerweile ist bekannt, dass Ansteckungen vor allem im Innenbereich stattfinden und Abstand alleine nicht reicht.

Der Bundesrat erwägt für Ende Mai weitere Lockerungsschritte, beispielsweise Präsenzunterricht an Hochschulen für mehr als die bisher zugelassenen 50 Personen oder eine Aufhebung der Homeoffice-Pflicht. Stattdessen würden an den Universitäten und an Arbeitsplätzen regelmässige Corona-Tests angeordnet. Dies könnte bereits per 26. Mai umgesetzt werden. Für Universitäten würde sich der Aufwand allerdings kaum lohnen, da das Frühlingssemester Anfang Juni bereits endet. Weitere Erleichterungen könnte es bei den Anzahl Kundinnen und Kunden in Läden geben, im Breitensport oder bei der Reise-Quarantäne.

cpm