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Die Zürichstrasse in Adliswil soll im Juli 2020 umgestaltet werden

Der Kanton möchte, dass der Verkehr von und nach Langnau auf der Sihltalstrasse verbleibt und nicht die Ausweichroute über die Zürichstrasse wählt.
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Die viel befahrene Zürichstrasse in Adliswil soll entlastet werden. Die kantonale Baudirektion versucht darum den Durchgangsverkehr zwischen dem Adliswiler Zentrum und Wollishofen mit verschiedenen Dosierungsmassnahmen einzudämmen. Damit will sie erreichen, dass sich die Automobilisten eher für die Sihltalstasse entscheiden, wenn sie Richtung Zürich unterwegs sind oder aus der Stadt hinaus ins Sihltal fahren.

Nach dem Kantonsrat im Juli hat nun auch der Regierungsrat die entsprechende Ausgaben in der Höhe von 12,5 Millionen Franken genehmigt. Konkret sind drei neue Lichtsignalanlagen entlang der Zürichstrasse geplant. Die erste soll bei der Abbiegung zur Sportanlage Tüfi zu stehen kommen, die zweite beim Grüt-Park und die dritte bei der Kreuzung vor dem Hotel Ibis. Ebenfalls ist eine sogenannte Busbevorzugungsanlage mit zentraler Busspur geplant.

Für die Arbeiten hat der Regierungsrat vor einem guten Jahr bereits gebundene Ausgaben von 1,8 Millionen Franken bewilligt. Auch die Stadt Adliswil wird sich an den Kosten beteiligen. Ihr Anteil beträgt rund 5,8 Millionen Franken. Die Kosten für Adliswil setzen sich vor allem aus einer gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung an den drei Lichtsignalanlagen und den entsprechenden Linksabbiegespuren sowie Werkleitungssanierungen zusammen.

Start im Sommer 2020

Das Strassenprojekt in Adliswil hat sich immer wieder verzögert - zuletzt auch durch Einsprachen. Geplant war ursprünglich ein Baustart im Jahr 2017. Mit allen acht ursprünglichen Einsprechern konnte jedoch, laut Angaben der kantonalen Baudirektion, eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Wenn gegen den jetzigen Regierungsratsbeschluss innert der 30-tägigen Rekursfrist keine Beschwerde eingeht, plant das kantonale Tiefbauamt, im Juli 2020 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Bauzeit soll dann rund eineinhalb Jahre betragen.