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AboAus dem Bezirksgericht Zürich
Die Waffe hatte er «dummerweise» zuvor eingesteckt

In diesem Saal entschied das Bezirksgericht über das Schicksal des beschuldigten Rentners.
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Am Tag seines 68. Geburtstags macht ihm das Bezirksgericht gleich ein dreifaches Geschenk. Es spricht ihn vom Vorwurf der versuchten Tötung frei. Es ordnet seine sofortige Freilassung an – nach 975 Tagen in Haft. Und es spricht ihm für die zu Unrecht erlittene Haft eine Genugtuung von 49’600 Franken zu.

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