AboAus dem Bezirksgericht ZürichDie Waffe hatte er «dummerweise» zuvor eingesteckt
Es war zunächst nur einer von vielen Nachbarschaftsstreits. Bis einer der Beteiligten zum Revolver griff. In Notwehr, wie das Gericht entschied.
Am Tag seines 68. Geburtstags macht ihm das Bezirksgericht gleich ein dreifaches Geschenk. Es spricht ihn vom Vorwurf der versuchten Tötung frei. Es ordnet seine sofortige Freilassung an – nach 975 Tagen in Haft. Und es spricht ihm für die zu Unrecht erlittene Haft eine Genugtuung von 49’600 Franken zu.