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Meinung

Kommentar zum Assange-Urteil
Die USA wollen ein gefährliches Exempel statuieren

Psychisch angeschlagen: Julian Assange. 
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Ganz so einfach ist es für die britische Regierung nicht, den Wikileaks-Mitgründer Julian Assange an die USA auszuliefern. Am Montag verweigerte ein britisches Gericht ein entsprechendes Begehren Washingtons erst einmal. Dabei hatte der damalige Innenminister Sajid Javid im Juni 2019 einen Überstellungsbefehl schon unterzeichnet. Das war noch in den Zeiten, in denen man Donald Trump in London gefällig sein wollte – und das US-Begehren reine Routine und «völlig legitim» fand.

Diese Legitimität mochte auch die Londoner Richterin, die gestern gegen eine Routineauslieferung entschied, im Prinzip nicht infrage stellen. Sie fürchtete lediglich, dass der psychisch angeschlagene Assange unter US-Haftbedingungen sich das Leben nehmen würde. Was für sie Grund genug war für einen ablehnenden Bescheid.

Assanges Anwälte hatten wiederum gehofft, das Gericht davon zu überzeugen, dass die USA mit ihrem Griff nach Assange ein gefährliches Exempel in Sachen Einschränkung der Pressefreiheit zu statuieren suchten. Viele Zeugen hatten ja darauf beharrt, dass die berühmte Wikileaks-Aufdeckung teilweise unbekannter US-Kriegsaktionen unbedingt «im öffentlichen Interesse» gelegen sei.

Diese zentrale und auf beiden Seiten des Atlantiks wichtige Frage ist nun erst einmal unbeantwortet geblieben. Da die US-Seite in die Berufung geht, ist bislang unklar, ob Assange überhaupt auf freien Fuss gesetzt wird. Gegner der Auslieferung hoffen zwar noch immer darauf, dass Washington den Fall, angesichts internationaler Proteste, irgendwann niederschlägt. Aber von Trump ist eine solche Geste in letzter Minute kaum zu erwarten. Und Joe Biden hat Assange einmal einen «Hightech-Terroristen» genannt.