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Meinung

Durchsetzung der Sanktionen
Die Schweiz muss bei der Suche nach Oligarchengeldern nachrüsten

Ein Wagen der italienischen Finanzpolizei vor der Jacht Lena, die dem Oligarchen Gennadi Timtschenko gehört. Die Behörden haben das Schiff im Hafen von Sanremo nun festgesetzt. 
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Die Schweiz droht bei der Umsetzung der Sanktionen gegen russische Oligarchen auf halbem Wege stehen zu bleiben. Das beschwört die Gefahr herauf, dass die Schweiz einmal mehr unter Druck des Auslands gerät, allen voran der USA.

Die Schweiz setzt zwar die Sanktionen des Westens um. Bei der Durchsetzung zeigen sich aber Unterschiede. So fahnden die USA zum Beispiel aktiv nach Vermögenswerten von sanktionierten Russen. Die Schweiz setzt hier nur auf eine Meldepflicht.

Meldepflicht läuft ins Leere

Damit macht es sich die Schweiz zu einfach. Ein Betreiber eines Zollfreilagers zum Beispiel unterliegt zwar auch dieser Meldepflicht. Da diese Branche aber nicht den Geldwäschebestimmungen unterliegt, müssen die Betreiber dieser Lager gar nicht wissen, wem letztlich ein teures Gemälde gehört, das in ihren Depots schlummert. Entsprechend droht allein an dieser Stelle die Meldepflicht ins Leere zu laufen. 

Man stelle sich nun einmal die Aufregung vor, wenn die US-Taskforce bei ihren Recherchen auf eine millionenteure Kunstsammlung eines sanktionierten Oligarchen stösst, die unbehelligt in einem Schweizer Zollfreilager schlummert. Einmal mehr könnte die Schweiz dann an den Pranger gestellt werden, mit der absehbaren Unterstellung, dass das Land am Ende doch nur ein Kriegsgewinnler sein wolle.

Eigene Taskforce nötig

Eine Vorschrift ist nur dann effektiv, wenn ihre Einhaltung auch kontrolliert wird. Es reicht nicht aus, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft Verstösse gegen die Meldepflicht ahnden will, denn das Amt dürfte kaum die Mittel haben, danach zu fahnden.

«Denn die Gegenseite hat die besten Anwälte und Berater auf ihrer Seite, die komplexe Vermögensstrukturen aufstellen, um den Kunden abzuschirmen.»

Die Schweiz sollte sich daher die USA zum Vorbild nehmen und ebenfalls beim Bund eine Taskforce ansiedeln, die aktiv nach Vermögenswerten von sanktionierten Russen sucht. Diese Taskforce sollte zudem jene Stellen, die über solche Vermögen Kenntnisse haben könnten – etwa die Grundbuchämter –, mit Fachexperten unterstützen.

Denn die Gegenseite hat die besten Anwälte und Berater auf ihrer Seite, die komplexe Vermögensstrukturen aufstellen, um den Kunden abzuschirmen. Um diese Konstrukte zu durchblicken, reicht eine Meldepflicht nicht aus.