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Meinung

Kommentar zu Arbeitsgesuch fürs Sexgewerbe
Die Notlage der Geflüchteten darf nicht ausgenutzt werden

Dass Geflüchtete geschützt werden sollen, ist richtig. Moralische Vorstellungen dürfen aber nicht dazu führen, dass Sexarbeitende in die Illegalität gedrängt werden: Prostituierte in Lausanne.
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Wer vor einem Krieg flüchtet, muss geschützt werden. Wer Angehörige und seine Heimat verloren hat, braucht ein sicheres und wohlwollendes Umfeld. Die Kantone tun daher gut daran, dass sie Gesuche von Ukrainerinnen, die im Sexgewerbe arbeiten möchten, sorgfältig prüfen. Dass einzelne Stände dafür generell keine Bewilligungen ausstellen, ist in der aktuellen Situation nachvollziehbar. Auch Sensibilisierungskampagnen gegen Menschenhandel und Missbrauch, wie sie der Bund lanciert hat, sind wichtig. Die Notlage der Geflüchteten darf nicht ausgenutzt werden. (Lesen Sie zum Thema: Geflüchteten aus der Ukraine wird Sexarbeit verboten.)

Wie die Kantone das Gewerbe darüber hinaus steuern und lenken, kann jedoch durchaus hinterfragt werden. Moralische Vorstellungen dürfen nicht dazu führen, dass Sexarbeitende in die Illegalität gedrängt werden. Wenn die Politik Sexarbeit als Beruf wie jeden anderen qualifiziert, sollte sie konsequenterweise für faire Rahmenbedingungen sorgen. Sie sollte es den Prostituierten vereinfachen, legal und selbstbestimmt tätig zu sein.

Es wäre an der Zeit, die Menschen, die ihre Körper verkaufen, besserzustellen.

Dafür müsste sie nicht nur beim Arbeitsrecht und den Sozialversicherungen ansetzen. Auch in der Raumplanung und im Baurecht hätte sie Möglichkeiten, die Situation der Sexarbeitenden zu verbessern. Kantone und Gemeinden könnten Etablissements an zentraleren und damit sichereren Lagen bewilligen. Sie könnten gegen Mietwucher vorgehen und sexuelle Dienstleistungen in Kleinstsalons zulassen. Dies würde es Prostituierten erlauben, sich als kleine Gruppe selbst zu organisieren. So könnten sie ihre Tätigkeit eigenständiger ausüben als in einem grossen Bordell, wo sie einen Teil ihres Lohns abgeben müssen.  

Im Moment sind es in erster Linie die Sexarbeitenden, die kontrolliert und sanktioniert werden. Sie werden weggewiesen, wenn sie an einem Ort auf Kundschaft warten, der nicht für das Sexgewerbe vorgesehen ist. Sie werden gebüsst, wenn sie im administrativen Dschungel der Kantone eine Vorgabe übersehen. Die Freier, die Sex kaufen, haben von den Behörden kaum etwas zu befürchten. Das nationale Parlament hat ihnen gerade den Rücken gestärkt, indem es einen Vorstoss für ein Sexkaufverbot diskussionslos abgelehnt hat. Nun wäre es an der Zeit, die Menschen, die ihre Körper verkaufen, besserzustellen.