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Corona-Lockerungen im Ausland
Die Nachbarn erleichtern das Reisen – zieht die Schweiz nach?

Bald Ferien am Meer: Davon träumen zurzeit wohl viele. Strand auf Ibiza, Spanien (August 2020).
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Ein Schritt zurück zur Normalität: Das erwarten wohl die meisten von der Bundesratssitzung heute Mittwoch. Grund für Lockerungen gibt es: Die Corona-Situation in der Schweiz hat sich in den letzten Tagen entspannt. Die Anzahl der Neuinfektionen und Spitaleinweisungen sinkt, die Impfkampagne zieht an.

Erwartet wird, dass der Bundesrat das Verreisen ins Ausland vereinfachen wird. Denkbar sind Privilegien für bereits vollständig Geimpfte, sie könnten von der Quarantänepflicht nach einem Auslandaufenthalt ausgenommen werden. Mit einer entsprechenden Lockerung würde sich die Schweiz  Ländern wie Deutschland oder Österreich annähern, wo solche Lockerungen bereits umgesetzt sind oder bald eingeführt werden. Die Regeln in den Nachbarländern in der Übersicht. 

Deutschland

Seit Sonntag geniessen in Deutschland vollständig Geimpfte und Genesene die gleichen Rechte wie negativ Getestete: Sie brauchen also keine negativen Schnelltests mehr vorzuweisen, um sich die Haare schneiden zu lassen, auf Termin einzukaufen, den Zoo oder das Theater zu besuchen. Der Impfausweis genügt. Auch die Kontaktbeschränkungen gelten für sie nicht mehr: Es dürfen sich so viele Geimpfte treffen, wie wollen. 

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Insbesondere sind Geimpfte ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung von der Quarantäne ausgenommen, etwa nach Reisen. Bisher musste für 10 oder sogar 14 Tage in Quarantäne, wer aus einem Risiko-, Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet nach Deutschland (zurück) reiste – mit der Möglichkeit, sich nach fünf Tagen freizutesten. Ausnahmen von der Pflicht gab es nur für Berufspendler, Geschäftsreisende und Besuche bei Familienangehörigen. Die Schweiz gehört seit Oktober in die Kategorie der Risikoländer.

Heute Mittwoch gab Gesundheitsminister Jens Spahn bekannt, dass die Rückkehr aus Risikogebieten nicht nur für Geimpfte und Genesene leichter wird. Zukünftig reicht auch ein negativer Corona-Test, um nicht mehr in Quarantäne zu müssen. Bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet kann die Quarantäne verkürzt werden, frühestens nach fünf Tagen kann man sich freitesten lassen.  

Für Geimpfte fällt die Quarantäne ganz weg. Mit einer Ausnahme: wenn sie aus Gebieten wie Brasilien, Südafrika, Indien und einigen anderen afrikanischen Ländern einreisen, in denen neue Virusvarianten grassieren, gegen die die gängigen Impfstoffe vielleicht nicht genügend schützen.

Geimpfte dürften beim Reisen nach Deutschland bald noch eine weitere Erleichterung geniessen: Bisher konnten Flugreisende, egal woher sie kamen, nur gegen Vorlage eines aktuellen negativen Tests ein Flugzeug betreten. Wenn Geimpfte wie negativ Getestete behandelt werden, müsste diese Pflicht für Erstere logischerweise wegfallen. Bei der Swiss stellte man auf Anfrage eine mögliche Änderung der Praxis im Lauf der Woche in Aussicht.

Frankreich

Frankreich hat am 3. Mai 2021 den stufenweisen Ausstieg aus dem Lockdown begonnen. Der Ausstieg wird in vier Etappen bis zum 30. Juni verlaufen und ist abhängig von den Corona-Kennzahlen in den jeweiligen Gebieten. 

Seit dem 3. Mai ist kein zwingender Grund mehr erforderlich, um sich mehr als 10 Kilometer vom Wohnort zu entfernen. Entsprechend kann die Bevölkerung an einen Bahnhof oder Flughafen gehen und in ein Land der Europäischen Union reisen. Zuvor wäre dafür eine Busse von 135 Euro fällig geworden. Andererseits bleibt ein zwingender Grund für Direktflüge in Länder ausserhalb des europäischen Raums vorgeschrieben, wahrscheinlich bis zum 9. Juni. 

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Beim Thema Impfpass zeigen sich Franzosen bislang skeptisch. Stand jetzt geniessen Geimpfte in Frankreich keine Sonderprivilegien, auch nicht bei Auslandreisen. Erst gestern hat sich die Nationalversammlung gegen den Gesundheitspass ausgesprochen, mit dem auch Impfungen nachgewiesen werden sollen. Präsident Emmanuel Macron hatte den Gesundheitspass als ein zentrales Instrument bei den Lockerungen bezeichnet. Beobachter vermuten, dass Macron den Gesundheitspass später auch für Flugreisen obligatorisch erklären wollte. Wie es jetzt mit dem Pass weitergeht, ist unklar. Die Regierung kann noch eine zweite Beratung beantragen.

Italien

Ab dem nächsten Samstag gibt es in Italien den «grünen Pass», der das Reisen im ganzen Land normalisiert. Voraussetzung für die «Certificazione verde Covid-19» ist eine Impfbescheinigung oder ein Nachweis der Genesung von einer Covid-19-Erkrankung oder ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Bescheinigungen über die Impfung und die Genesung sind sechs Monate lang gültig.

Mit dem «grünen Pass», den es ab Mitte Juni europaweit geben soll, will Italien den Tourismus neu lancieren. Die bisherige Quarantäne von fünf Tagen für Einreisende aus Europa und Israel fällt weg. Der «grüne Pass» erlaubt auch den Inländern, sich frei in Zonen zu bewegen, die je nach Risiko als «rot» oder «orange» eingestuft sind. Von den 20 Regionen Italiens sind derzeit 17 «gelb», also mit geringem Risiko. «Orange» sind 3 Regionen: das Aostatal, Sardinien und Sizilien.

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Der «grüne Pass» ist mit weiteren Vorteilen verbunden. Er ermöglicht auch den Besuch von Fussballspielen und Veranstaltungen wie Konzerte. So sind im Freien Anlässe mit bis zu 1000 Personen möglich, bei Indoor-Veranstaltungen ist die Zahl der Besucher auf 500 beschränkt. Von Bedeutung ist der «grüne Pass» nicht zuletzt für die Fussball-EM im Juni. Nach Vorgaben der Uefa müssen die Austragungsorte von EM-Spielen dafür sorgen, dass mindestens 25 Prozent der Stadionplätze von Zuschauern besetzt werden können. In Italien sollen mehrere EM-Spiele stattfinden.

In Südtirol gibt es bereits einen eigenen «grünen Pass». Der Corona Pass Südtirol ermöglicht Besuchern aus dem In- und Ausland den Zugang zu Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sowie zu Innenräumen von Restaurants, Bars, Museen, Kinos, Theatern und Konzertsälen.

Österreich

Der 19. Mai gilt in Österreich als Schlüsseltag in der Corona-Krise. Ab diesem Datum werden nicht nur die meisten Lockdown-Bestimmungen gelöst oder gelockert. Auch Einreisende ins Land bekommen weitgehende Freiheiten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie die sogenannte «3G-Regel» erfüllen. Sie sind entweder getestet oder geimpft. Oder genesen.

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Ein negativer Corona-Test muss dabei entweder maximal 48 oder 72 Stunden (bei PCR-Tests) alt sein. Für Geimpfte gilt die Regel erst ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung. Oder wenn bereits beide Impfungen erfolgt sind. Und von Covid Genesene müssen ihre frühere Erkrankung durch eine ärztliche Bestätigung glaubhaft machen. Diese Regeln gelten praktisch für alle Nachbarländer Österreichs und alle europäischen Länder.

Ausgenommen sind allerdings die Hochrisikoländer Brasilien, Südafrika, Indien. Wer aus diesen Staaten einreist, muss weiterhin für 10 Tage in Quarantäne und kann sich frühestens nach dem 5. Tag freitesten.