Nothilfe für ZeitungenDie Medien vor dem Corona-Tod retten – aber wie?
Soll der Bund den Zeitungen zu Hilfe eilen? Die beiden Medienkommissionen des Parlaments fordern dies. Doch das Anliegen ist umstritten.
In einem ersten Anlauf hat der Bundesrat Nein gesagt. Erwartungsvoll schauten die Medienhäuser Mitte April auf Bundespräsidentin und Medienministerin Simonetta Sommaruga, doch sie hatte schlechte Nachrichten. Der Bundesrat will ab 2021 die Nachrichtenagentur SDA stärker unterstützen und die Einnahmen der SRG erhöhen. Doch nichts für die Zeitungen, nichts für private Rundfunksender.
Das kam bei den Verlegern schlecht an. Und auch Parlamentarier sind der Ansicht, dass der Bundesrat jetzt handeln müsse, um ein Massensterben in der Zeitungslandschaft zu verhindern. Beide Fernmeldekommissionen (KVF) haben deshalb in den vergangenen Tagen eine Motion verabschiedet, in der sie eine Überbrückungshilfe für Medien verlangen, damit die Folgen der Corona-Pandemie keine «irreparablen Schäden» hinterlassen. Die Werbeeinnahmen einzelner Medienunternehmen sind um bis zu 80 Prozent eingebrochen, der Rückgang beträgt laut Schätzung der Branche rund 400 Millionen im Jahr 2020. In der Innerschweiz sorgt die angespannte Situation für eine historische Premiere: Erstmals erscheint am 1. Mai keine «Luzerner Zeitung», wie die Chefredaktion mitteilte.
Im Sinne einer Sofortnothilfe, beschlossen die beiden Kommissionen, soll die Post Regional- und Lokalzeitungen vorübergehend gratis zustellen. Die Zustellkosten für nationale Titel und Wochenzeitungen sollen stark vergünstigt werden. Dies bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderungen, die der Bundesrat ohnehin plant, um die Medien auf dem Weg ins digitale Zeitalter zu unterstützen.
Wettlauf zwischen Bundesrat und Kommissionen
Nun hat der Bundesrat just am Mittwoch die seit längerem geplante Gesetzesrevision verabschiedet. Er will die indirekte Presseförderung, die vergünstigte Zustellung, auf alle abonnierten Tages- und Wochenzeitungen ausweiten, was rund 20 Millionen kosten würde. Auch sollen Onlinemedien mit rund 30 Millionen Franken gefördert werden, wenn sie «auf Erträge der Leserschaft zählen können», via Online-Abos, Tagespässe, Einzelabrufe oder Spenden. Damit hofft der Bundesrat, einen Anreiz zur Entwicklung von digitalen Angeboten zu schaffen, die ein zahlungsbereites Publikum erreichen. Um all dies zu bewerkstelligen, sollen Postgesetz sowie das Radio- und TV-Gesetz angepasst werden. Zudem gibt es ein neues, auf zehn Jahre befristetes Onlinemediengesetz. Die Botschaft geht nun ans Parlament.
Offenbar ist der Bundesrat gewillt, die Gesetzesrevision schnell voranzutreiben. Damit beginnt ein Wettlauf zwischen der Landesregierung, die keine Soforthilfe für Zeitungen will, und den zuständigen Kommissionen, die dies fordern. Denn auch im günstigsten Fall, sagt Nationalrat und Kommissionspräsident Michael Töngi (Grüne), werde die Gesetzesrevision frühestens Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. So werde die Unterstützung für viele Medien zu spät kommen. SVP-Nationalrat Gregor Rutz, welcher den Vorstoss für Zeitungsnothilfe in der Kommission abgelehnt hat, sieht es anders. «Hilfe schafft Abhängigkeit», sagt er. «Wenn die Hilfe zu spät kommt, dann gibt es eben wohl oder übel eine Strukturbereinigung. Es wäre uns auch nicht in den Sinn gekommen, Druckereien zu subventionieren, die wegen der Digitalisierung schliessen mussten.»
«Wenn wir auf die Gesetzesrevision warten, kommt die Hilfe für viele Medien zu spät.»
Während die Ständeratskommission einstimmig für die Mediennothilfe war, war der Vorstoss in der Nationalratskommission umstritten. Heftige Diskussionen gab es in beiden Kommissionen, wie Recherchen zeigen. Dies auch zum Thema Dividenden. Dass NZZ und TX Group, die auch diese Zeitung herausgibt, trotz Krisenmodus für das Jahr 2019 eine Dividende ausgeschüttet haben, hat scheinbar einige Parlamentarier dazu bewogen, den Medien die Hilfe versagen zu wollen. Andere waren der Ansicht, die Not leidenden Verlage, oft kleine und mittlere Unternehmen, könnten nicht dafür bestraft werden. Ein Antrag, die Nothilfe an die Bedingung einer gestrichenen Dividende für 2019 zu knüpfen, scheiterte in der Nationalratskommission. Erstens hätte die Bedingung rückwirkenden Charakter gehabt, was unschön ist. Zweitens wollte man keine Differenz schaffen zur Ständeratskommission, die den Vorstoss bereits verabschiedet hatte. Und so heisst es nun lediglich: Medienbetriebe, die Nothilfe bekommen, dürfen für das Jahr 2020 keine Dividende ausschütten.
Auch Bundesbetriebe schütten Dividenden aus
Andreas Häuptli vom Verband Schweizer Medien kontert die Kritik: Es gelte zu bedenken, dass der Bund bei seinen eigenen Unternehmen Post und Swisscom trotz Corona-Krise eine Dividendenausschüttung beschlossen habe – notabene Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der Infrastruktur- und Medienministerin Simonetta Sommaruga. Selbst wenn die Kritik berechtigt sein möge – die Sündenbock-Rhetorik habe vor diesem Hintergrund etwas Doppelmoralisches.
Ein Punkt war in der nationalrätlichen Fernmeldekommission unbestritten. Von den überschüssigen 60 Millionen Franken in der Medienabgabe-Kasse sollen private Radio- und TV-Sender im Sinne einer Corona-Soforthilfe die Hälfte bekommen. Bei rund 35 Rundfunksendern macht das knapp eine Million pro Sender.
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