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Die Kirche bleibt im Dorf

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Gott sei Dank hat sich das Bundesgericht für die Glockenschläge entschieden. Ein anderes Urteil hätte aus Wädenswil ein Menetekel für kirchliche Traditionen gemacht. Bald wären in der Schweiz ­Hunderte Kirchturmuhren in der Nacht verstummt – unter Berufung auf das Bundesgericht.

Aus einem zweiten Grund ist das Urteil zu begrüssen: Es ­festigt die Gemeindeautonomie. Nicht Lausanne, sondern die Bevölkerung vor Ort entscheidet, ob Glockenschläge stören. Findet nämlich eine Mehrheit in Wädenswil Anstoss am Gebimmel, würde die Kirchgemeinde wohl aus Einsicht einlenken. So bleibt die Kirche im Dorf.

Dennoch hallen Misstöne nach. Das Bundesgericht adelt mit dem Urteil Geräuschemissionen: ­Tradition verursacht demnach keinen Lärm. Sind Bahnlinien, Autobahn und Flughafen Zürich auch bald Tradition?