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AboKrogerus & Tschäppeler
Die Chefin informiert zu wenig, der Arbeitnehmer fragt zu wenig nach

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Das Schweizer Recht kennt zwei Arten von Schuld:
Holschuld = Der Gläubiger treibt das Geld beim Schuldner ein.
Bringschuld = Der Schuldner muss das Geld dem Gläubiger bringen.  

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