AboKrogerus & TschäppelerDie Chefin informiert zu wenig, der Arbeitnehmer fragt zu wenig nach
Der Unterschied zwischen Holschuld und Bringschuld ist die Antwort auf die Frage: Sind die anderen immer nur Schuld oder liegt es auch mal an mir?
Das Schweizer Recht kennt zwei Arten von Schuld:
Holschuld = Der Gläubiger treibt das Geld beim Schuldner ein.
Bringschuld = Der Schuldner muss das Geld dem Gläubiger bringen.