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Verbot für lärmige Helfer
Der Zürcher Gemeinderat stellt Laubbläser ab – zum Teil

Zürich stellt den nervtötenden Laubbläsern den Motor ab. Sie sind künftig nur noch in den Herbstmonaten erlaubt. Dies gilt auch für Private. (Symbolbild)
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Die Stadt Zürich stellt die Laubbläser ab – zumindest in jenen Monaten, in denen kein Laub auf dem Boden liegt. Der Gemeinderat hat am Mittwoch eine Motion von Grünen und SP mit 76 zu 42 Stimmen an den Stadtrat überwiesen.

Der Stadtrat erhält damit den Auftrag, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. In der Polizeiverordnung soll künftig verankert werden, dass Laubbläser nur noch von Oktober bis Dezember erlaubt sein sollen, also dann, wenn Laub auf dem Boden liegt.

In den restlichen Monaten sind die nervtötenden Geräte künftig verboten – sowohl für die städtische Reinigung wie auch für Private, die ihren Garten oder ihre Garageneinfahrt säubern wollen.

«Jedes Stäubchen wird weggeblasen»

Schon vor einigen Jahren hatte die Stadt mit Flyern und Merkblättern versucht, Private zum Laubbläserverzicht zu motivieren. Geholfen hat dies kaum. Die Geräte seien vor allem bei Privaten immer beliebter, sagte Jürg Rauser (Grüne). «Da wird jedes Schneeflöckchen, jedes Stäubchen und jedes Laubblättchen weggeblasen.»

Die Stadt selber stellte immerhin von lauten Verbrennungsmotoren auf etwas leisere E-Modelle um. Derzeit sind 370 Laubbläser im Einsatz, davon sind 318 elektrisch betrieben. Die restlichen Verbrennungsmotoren sollen 2024 ausgemustert werden.

Sogar die AL will die Polizeiverordnung ausbauen

Die Alternative Liste AL wehrt sich sonst aus Prinzip gegen jeglichen Ausbau der Polizeiverordnung. «Wir sind gegen Polizisten, die nachschauen, wer was falsch macht», sagte Andreas Kirstein. Bei den Laubbläsern machte aber sogar die AL eine Ausnahme.

Gegen das Verbot waren FDP, SVP und Mitte. Die Mitte war für weniger Verbotsmonate, weil «wegen des Klimawandels ja oft schon vor Oktober Blätter fallen». SVP und FDP hingegen lehnten das Laubbläser-Verbot aus Prinzip ab. Sie kritisierten die links-grüne Verbotskultur. Man könne ja nicht nur Laub entfernen. Er reinige damit zum Beispiel gerne den Innenraum seines Autos, sagte Derek Richter (SVP).

«Ein echtes Ärgernis»

«Diese Geräte können ein echtes Ärgernis sein», räumte Stadträtin Karin Rykart (Grüne) ein. Das Laubbläser-Verbot muss sie nun aber gegen ihren Willen ausarbeiten. Sie wollte die Geräte eigentlich weiterhin ganzjährig einsetzen. An Orten mit viel Abfall seien sie eine grosse Hilfe, etwa unter Sitzbänken oder auf Treppen.

Ein Mitarbeiter mit Laubbläser sei drei mal so effizient wie einer mit Laubrechen, sagte Rykart weiter. Als «schwierig durchsetzbar» bezeichnete sie zudem das Laubbläser-Verbot bei Privaten. Man könne sich ja jetzt schon vorstellen, wie Nachbarn bei der Polizei anrufen würden, weil jemand in einem Verbotsmonat einen Laubbläser nutze.

«Bläser büssen wird zu einer neuen Polizeiaufgabe», sagte Rykart. Dabei seien die Polizei-Mitarbeitenden bekanntlich jetzt schon ausgelastet. Für abfallintensive Feste wie Streetparade oder Sechseläuten, die ausserhalb der Laub-Saison stattfinden, sind Ausnahmebewilligungen vorgesehen.

SDA/lop