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AboKesb-Fall im Bezirk Meilen
Der Kanton prüft, ob ein privater Beistand seiner Klientin geschadet hat

Entsteht durch eine Massnahme der Kesb Schaden, haben die Betroffenen Anrecht auf finanzielle Entschädigung.
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Als der Fall von Elisabeth Alder und ihrem privaten Beistand Manuel Iten (alle Namen geändert) Anfang Jahr in der «SonntagsZeitung» publik wurde, war die Empörung gross. Verschiedene Personen aus dem Umfeld der an Demenz erkrankten Seniorin, darunter auch ihre Schwägerin, hatten Gefährdungsmeldungen bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) des Bezirks Meilen eingereicht. Ihr Verdacht: Beistand Manuel Iten habe seine Vollmachten missbraucht und seine Klientin schlecht behandelt. Darüber hinaus, so die Vermutung, habe er über die Jahre gut 400’000 Franken vom «Sackgeldkonto» der millionenschweren Seniorin abgezweigt.

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