Kolumne «Ertappt»Der freiheitsliebende Betrüger
Ein Harley-Davidson-Besitzer aus Wädenswil meldete einen Diebstahl bei seiner Versicherung. Am Ende wurde er selbst zur Kasse gebeten.
Sie sind längst Kult: die Harley-Davidson-Motorräder. Statt auf Geschwindigkeit setzen sie auf ein Lebensgefühl und verkörpern Freiheit und Abenteuer. Ein solches Motorrad besitzt auch ein Mann aus der Au. Ausgestattet hat er dieses zudem mit zwei Koffern und zwei Seitendeckeln. Geparkt hatte er es in einer Tiefgarage.
Im Oktober des vergangenen Jahres rief er seine Versicherung an. Die beiden Koffer und die Seitendeckel seien ihm zwischen 22 und 23 Uhr gestohlen worden. Ordnungsgemäss reichte er zwei unterzeichnete Schadenformulare bei seiner Versicherung ein. Schliesslich ging er noch zur Kantonspolizei und erstattete Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Diebstahls des Motorradzubehörs. Er hoffte auf diese Weise, dieses von der Versicherung ersetzt zu bekommen.
Alles so weit korrekt. Doch hatte der Harley-Davidson-Fahrer wohl nicht damit gerechnet, dass die Versicherung einen Polizeirapport verlangt. Durch die anschliessenden Ermittlungen fanden die Polizisten heraus, dass die Angaben des Mannes falsch waren. Genaueres geht aus dem Strafbefehl, der inzwischen gegen den Mann vorliegt, nicht hervor. Fest steht aber: Weder die Koffer noch die Seitendeckel sind jemals geklaut worden.
Damit drehte sich der Spiess um, und der Motorradbesitzer erhielt selbst eine Strafanzeige wegen Irreführung der Rechtspflege. Für seinen Versicherungsbetrug wurde der Mann schliesslich per Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 70 Franken verurteilt. Davon sind zwei Tagessätze durch Haft erstanden. Ihm wurde eine Probezeit von vier Jahren auferlegt. Zudem muss er eine Busse von 2000 Franken bezahlen oder 20 Tage eine Freiheitsstrafe absitzen. Besser, er lässt sich in Zukunft nichts zu Schulden kommen, sonst platzt sein Traum von Freiheit schneller, als er mit dem Motorrad unterwegs ist.
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