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Erwerbsausfallentschädigungen verlängert
Der Bundesrat kommt Selbstständigerwerbenden entgegen

Die Verlängerung der Kurzarbeit und die Unterstützung für Selbstständigerwerbende sei wichtig, sagt Bundesrat Guy Parmelin.
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Der Bundesrat hat ein Einsehen und verlängert die Kurzarbeit und Unterstützung für Selbstständigerwerbende. Er beobachte die Entwicklung der Corona-Krise genau, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin vor den Medien. Deshalb erachte er die Verlängerung der Kurzarbeit und der Unterstützung für Selbstständigerwerbende als wichtig. Das Parlament hatte ihn in der Sommersession dazu aufgefordert.

Die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung wird von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Damit können Unternehmen, die im März Kurzarbeit eingeführt haben, diese bis Ende Jahr oder darüber hinaus verlängern. Der Bundesrat hat weiter eine vom Arbeitgeber zu tragende Karenzfrist von einem Tag vorgesehen. Gleichzeitig hat er die Berücksichtigung von Überstunden wieder eingeführt.

Kündigungen vermeiden

Bis Ende August 2020 können Unternehmen während maximal zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren Kurzarbeitsentschädigung geltend machen. Das Ziel der Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung ist, einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken.

Der Anspruch der direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Coronavirus betroffenen Selbstständigerwerbenden auf Corona-Erwerbsersatz wird zudem bis zum 16. September verlängert. Die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu ebenfalls Corona-Erwerbsersatz beanspruchen. Damit trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass viele Betriebe ihre Tätigkeit noch nicht oder noch nicht vollständig aufnehmen können, obwohl die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie ganz oder teilweise aufgehoben wurden. Der damit mögliche Missbrauch von Steuergeldern war dabei kein Thema.

Vor den Medien betonten die Bundesräte Sommaruga, Berset, Parmelin und Maurer, dass seit dem 6. Juni keine Betriebsschliessungen mehr in Kraft seien und das Verbot von Veranstaltungen schrittweise gelockert worden sei. Gegenwärtig sind nur noch Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen landesweit verboten. Selbstständigerwerbende, die trotzdem davon betroffen seien, hätten gegenwärtig noch Anspruch auf den Corona-Erwerbsersatz. Für alle anderen sei dieser Anspruch am 16. Mai oder Anfang Juni ausgelaufen. Doch dies habe noch nicht zur Normalisierung der Situation geführt.

Der Kreis der Berechtigten wurde noch einmal erweitert.

Der Bundesrat hat zudem beschlossen, den Kreis der Berechtigten noch einmal zu erweitern, die diesen Erwerbsersatz beanspruchen können. Die Inhaber von Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die in ihrer eigenen Firma angestellt sind und im Veranstaltungsbereich arbeiten, erhalten die Leistung ebenfalls.

Seit dem 1. Juni 2020 haben sie eigentlich keinen Anspruch mehr auf die Kurzarbeitsentschädigung der Arbeitslosenversicherung, obwohl der Veranstaltungsbereich weiterhin stark von der Covid-19-Krise betroffen ist. Diese Personen werden nun gleich behandelt wie die indirekt von den Massnahmen gegen das Coronavirus betroffenen Selbstständigerwerbenden.

1 Milliarde Franken zusätzliche Kosten

Die Einrichtung dieser neuen Leistung werde allerdings einige Wochen in Anspruch nehmen, liess der Bundesrat am Mittwoch verlauten. Den Berechtigten wurde deshalb empfohlen, bis Mitte Juli zu warten, bevor sie einen Anspruch bei ihrer AHV-Ausgleichskasse anmelden. Die zusätzlichen Kosten für die Verlängerung und Ausweitung des Corona-Erwerbsersatzes werden auf rund 1 Milliarde Franken geschätzt, bedingen aber keine Bewilligung eines zusätzlichen Kredits.

In einer Reaktion bezeichnete der Arbeitgeberverband die Massnahmenals «richtig und angemessen», vor allem angesichts der Situation, in der das volle Ausmass der Wirtschaftskrise noch nicht abschätzbar sei. Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsste die Massnahmen. Damit könnten Arbeitsplätze gesichert werden.