AboMissbrauch bei der KurzarbeitWenn der Chef seine Angestellten zum Tricksen auffordert
Zehntausende Betriebe bekamen während des Corona-Lockdown grosszügig Kurzarbeit bewilligt. Nicht alle gehen bei der Abrechnung korrekt vor. Auch Mitarbeitende können dabei in heikle Situationen geraten.
Der wohl häufigste Trick geht so: Ein Betrieb auf Kurzarbeit macht gegenüber der Arbeitslosenkasse wirtschaftlich bedingte Arbeitsausfälle für bestimmte Tage geltend. In Tat und Wahrheit aber haben die Mitarbeitenden in dieser Zeit gearbeitet. So ähnlich erlebt es derzeit auch Arbeitnehmerin Gertrud Späni – ihr richtiger Name sei hier nicht genannt. Sie schreibt, dass ihr Betrieb vor einiger Zeit Kurzarbeit angemeldet habe. Inzwischen arbeite sie aber wieder 8 Stunden am Tag. Trotzdem verlangt die Arbeitgeberin, dass die Mitarbeitenden nach 5 Stunden ausstempeln und dann weiterarbeiten. Späni erhält zwar weiterhin den vollen Lohn, doch macht sie das Vorgehen ihrer Chefin stutzig, und sie möchte wissen, ob es korrekt sei.