AboNeue Ehe-Rechtsprechung«Den klassischen Hausfrauen weht jetzt ein kalter Wind entgegen»
Das Bundesgericht schickt geschiedene Frauen zur Arbeit. Was bedeutet das für jene, die ihr halbes Leben Haus und Kindern gewidmet haben? Nichts Gutes, sagen Expertinnen.
Lange Zeit gab es für Frauen die Gewissheit: Wenn ich heirate, bin ich abgesichert. Denn bei einer Scheidung bekamen sie in der Regel Alimente zugesprochen, mit denen nicht nur Kinder versorgt waren, sondern auch sie selber bis zur Pensionierung. Jetzt sagt das Bundesgericht: Auch eine über 45-jährige Hausfrau kann wieder ins Berufsleben einsteigen. Und eine Ehe ist nicht mehr automatisch lebensprägend, also lebensversichernd, wenn sie zehn Jahre gedauert hat oder ein Kind aus ihr hervorgegangen ist.