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Datenschutz wird an EU-Recht angepasst

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Die Schweiz kann beim Datenschutz die Anpassung an das europäische Recht vornehmen. Das hat das Parlament entschieden. Auf die Bremse getreten ist es bei der Totalrevision des Datenschutzgesetzes. Dieses soll separat behandelt werden. Damit bleiben die heiklen Punkte vorläufig ausgeklammert.

Bei der Anpassung ans europäische Recht geht es konkret um die zu den Schengen-Verträgen gehörende EU-Richtlinie 2016/680, die innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt werden muss. Inhaltlich handelt es sich um den Schutz von Personendaten im Strafrecht.

Für die Schweizer Wirtschaft ist die Anpassung von zentraler Bedeutung. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessen Datenschutzniveau anerkennt. Andernfalls könnten Schweizer Unternehmen und jene in der EU keine Daten mehr austauschen.

Eins nach dem anderen

Am Montag bereinigte der Nationalrat die Vorlage. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung. Nach Ansicht der Räte kann mit der Aufteilung der Vorlage die Totalrevision des Datenschutzgesetzes ohne Zeitdruck angegangen werden. Nur so werde das Parlament der grossen Komplexität der Thematik gerecht, argumentierte die Mehrheit.

Der Ständerat erwartet aber, dass die Totalrevision nun zügig angegangen wird. Dort werde der gewichtigere Teil des Datenschutzes behandelt. Ziel des Parlaments ist es, die Revision 2019 fertig beraten zu haben. Die Kommission des Nationalrates hat bereits mit der Detailberatung begonnen.

Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte im Ständerat erklärt, der Bundesrat könne mit einer Etappierung der Vorlage leben. Der Vorteil sei, dass sich die für Schengen relevanten Bestimmungen rasch erledigen liessen. Sommaruga erinnerte aber auch daran, dass das Parlament am Ende ein in sich stimmiges Gesetz schaffen müsse.

Längst überholtes Gesetz

Der Bundesrat will das Datenschutzgesetz den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Das heutige Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1993, als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte.

Die Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz sollen mit der Totalrevision einen besseren Schutz ihrer Daten erhalten: Unternehmen, die Daten erheben, sollen die betroffenen Personen künftig über die Erhebung informieren müssen.

Mehr Kompetenzen für den Bund

Zudem soll der Datenschutzbeauftragte gestärkt und unabhängiger werden. Derzeit kann er gegenüber Unternehmen lediglich Empfehlungen abgeben. Neu soll er von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung eröffnen können.

Bei Bedarf soll er auch vorsorgliche Massnahmen veranlassen und bei Abschluss der Untersuchung eine Verfügung erlassen können. Für Sanktionen wären jedoch weiterhin die Gerichte zuständig. Der Höchstbetrag der Bussen soll künftig bei 250'000 Franken liegen.

Das Projekt zur Modernisierung des Datenschutzgesetzes steht seit Beginn im Gegenwind. Nach Widerstand aus Wirtschaftskreisen und von bürgerlichen Parteien schwächte der Bundesrat den Gesetzesentwurf in mehreren Punkten ab.

Zu wenig weit geht die Reform deshalb den schweizerischen Datenschutzbeauftragten (Privatim) und Konsumentenschützern. Diese verlangen vom Bundesrat eine vollständige Angleichung an den EU-Standard im Bereich Datenschutz.

SDA/sep