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Datenschützer pfeift Helsana zurück

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Der Datenschutzbeauftragte empfiehlt der Krankenkasse Helsana, die Übermittlung von Kundendaten im Rahmen des Bonusprogramms Helsana zu unterlassen. Es gebe dafür keine rechtliche Grundlage. Helsana lehnt die Empfehlungen ab und würde eine gerichtliche Klärung der Frage unterstützen.

Mit dem Bonusprogramm Helsana will die Krankenkasse die Teilnehmenden zu einem gesundheitsbewussten Lebensstil und mehr Bewegung animieren. Ihre Aktivitäten werden mit Plus-Punkten und in der Folge mit Barauszahlungen oder Rabatten bei Partnerfirmen belohnt.

Rechtswidrige Entgegennahme von Daten

Bei der Registrierung für die dafür benötigte App müssen die Teilnehmenden einwilligen, dass die Zusatzversicherung überprüfen darf, ob die Betroffenen über eine Grundversicherung bei der Helsana-Gruppe verfügen.

Diese Entgegennahme und Weiterbearbeitung der Daten sei in datenschutzrechtlicher Hinsicht aber rechtswidrig, teilte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) am Freitag mit. Deshalb seien auch die eingeholten Einwilligungen «unwirksam».

Darum empfehle der EDÖB der Zusatzversicherung, die Bearbeitung von Grundversicherungsdaten zu unterlassen. Die Helsana habe bereits angekündigt, den Registrierungsprozess anzupassen. Die Kasse selbst schrieb dazu, sie sei bereit, den Prozess anzupassen, bis eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliege.

Gemäss dem EDÖB laufen die Vorteile durch die gesammelten Punkte darauf hinaus, dass ausschliesslich Helsana-Grundversicherten ein Teil ihrer Prämie zurückerstattet wird. Mangels einer gesetzlichen Grundlage seien aber auch diese Leistungen rechtswidrig.

«Indirekter Teilnahme-Zwang»

Scharfe Kritik an der im letzten September eingeführten App übten sieben Organisationen für Konsumentenschutz. Sie haben einen offenen Brief an Gesundheitsminister Alain Berset geschrieben mit der Forderung, Helsana zu stoppen.

«Solche Prämienrabatte untergraben das Solidaritätsprinzip der Grundversicherung», schrieben die Konsumentenschützer. Kranke, Behinderte, Unsportliche sowie technisch nicht versierte Personen könnten keine sportlichen Aktivitäten nachweisen und würden diskriminiert. Das gelte auch für Menschen, die hohen Wert auf Privatsphäre und Datenschutz legten.

In ihrem Brief schrieben die Konsumentenschützer von einem «indirekten Zwang zur Teilnahme». Angesichts steigender Krankenkassenprämien sei es nur eine Frage der Zeit, bis sich viele die Prämien nur noch leisten könnten, wenn sie sich an solchen Programmen beteiligen und Gesundheits- und Fitnessdaten an die Versicherungen lieferten.

Auf die Kritik reagierte Helsana Mediensprecher Stefan Heini Ende März: «Ein hochstehender Datenschutz ist gewährleistet. Die Daten werden ausschliesslich zur Bonifizierung der Aktivitäten bearbeitet.»

Helsana lehnt Empfehlungen ab

Laut EDÖB hat die Krankenversicherung jetzt 30 Tage Zeit, gewisse Punkte im Programm zu ändern. So sollen etwa keine finanziellen Rückerstattungen mehr geleistet und keine gesammelten Daten mehr bearbeitet werden.

Auf die Empfehlungen reagiert Helsana umgehend. Wie die Krankenversicherung am Freitagmorgen in einer Medienmitteilung schreibt, lehnt sie beide Empfehlungen ab. Man begrüsse eine Klärung dieser Grundsatzfragen durch das Bundesverwaltungsericht.