Jetzt redet Alain Berset«Das zeigt, dass ich nicht erpressbar bin»
Der Innenminister spricht erstmals öffentlich über den gescheiterten Erpressungsversuch gegen ihn. Und er appelliert an die Verantwortung der Medien.
«Das war eine private Angelegenheit. Und die Angelegenheit ist abgeschlossen.» Am Rande einer Medienkonferenz äusserte sich Innenminister Alain Berset am Mittwochabend erstmals öffentlich zum Erpressungsfall, der seit Samstag die Schlagzeilen in der Schweiz bestimmt.
Berset fasste den Fall so zusammen: Eine Person habe versucht, ihn mit falschen Tatsachen zu erpressen. Dagegen habe er sich gewehrt, indem er Anzeige erstattete. Das Strafverfahren sei inzwischen abgeschlossen, die Person rechtskräftig verurteilt.
Für Berset ist die Sache damit erledigt. Es stellten sich auch keine weiteren Fragen zu seiner Fähigkeit, sein Amt auszuüben. «Der Verlauf dieses Falles zeigt, dass ich nicht erpressbar bin», so Berset.
Ermahnung an die Medien
Auf seine Arbeit habe der Erpressungsversuch keinen Einfluss gehabt, sagte Berset weiter. Dennoch habe er am Mittwochmorgen aufgrund der öffentlichen Diskussionen der vergangenen Tage auch den Gesamtbundesrat über den Erpressungsversuch informiert. Justizministerin Karin Keller-Sutter und den damaligen Bundespräsidenten Ueli Maurer unterrichtete Berset bereits im Dezember 2019, als er Anzeige gegen die Erpresserin erstattete.
Berset appellierte zum Schluss an die Medien: «Die Privatsphäre ist wichtig für alle – selbstverständlich auch für Bundesräte. Es reicht nicht, nur über ihren Schutz zu sprechen. Man muss diesen Schutz auch leben.»
Am Samstagabend hatte die «Weltwoche» mit einer Eilmeldung den Erpressungsversuch publik gemacht. Im November 2019 hatte eine Frau dem Innenminister gedroht, private Korrespondenzen und Bilder zu veröffentlichen, falls er ihr nicht 100’000 Franken überweise. Die Frau, deren Identität bis heute unbekannt ist, hatte zwei Bankkonten eröffnet, um das Geld zu empfangen.
Die Erpresserin, die keine sein wollte
Am 12. Dezember 2019, einen Tag vor der vereinbarten Geldübergabe, erstattete Innenminister Berset Anzeige gegen die Frau. Zuständig für Erpressungen von Bundesräten ist die Bundesanwaltschaft. Sie eröffnete ein Verfahren und liess die Frau am folgenden Tag verhaften.
In der Zwischenzeit hatte diese ihre Forderungen gegenüber Berset aber bereits zurückgenommen. Während der polizeilichen Befragung akzeptierte sie zudem, dass alle Daten, die Gegenstand der Erpressung waren, gelöscht werden.
Die Frau kam relativ glimpflich davon: Im September 2020 wurde sie zu einer Busse von 900 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt.
Andeutungen der «Weltwoche», wonach die Strafverfolgungsbehörden mit unangemessener Härte gegen die Frau vorgegangen seien, haben sich bisher nicht erhärtet. Strafrechtsexperten bestätigten stattdessen, dass etwa die Löschung von Daten, aber auch die Schwärzung von Strafbefehlen zum Schutz der genannten Personen «zulässig» seien.
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