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Betrugsprozess gegen Fussball-Funktionäre
Gericht spricht Geburtstagskind Sepp Blatter frei – mit Wermutstropfen

Sepp Blatter hebt die Hände, neben ihm sein Anwalt Lorenz Erni, nach dem Urteil des Berufungsgerichts in Muttenz, Schweiz.
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«Zuerst muss ich meinen Geburtstag feiern», sagte Sepp Blatter. Ob er nun Party machen gehe, hatte ein Journalist den Walliser gefragt, der während der mehrtägigen Strafverhandlung 89 Jahre alt geworden war. Blatter, der auf Deutsch, Französisch und Englisch Antwort gab, war die Erleichterung im Gerichtsfoyer von Muttenz anzusehen.

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hatte den langjährigen Präsidenten des Weltfussballverbands Fifa eben von allen Vorwürfen freigesprochen. Der Walliser hat sich nicht strafbar gemacht, als er 2011 seinem französischen Kollegen Michel Platini zwei Millionen Franken überwies.

Auch Platini, ehemaliger Fussballstar und Ex-Präsident des europäischen Verbands Uefa, wurde von der Kammer aus drei Kantonsrichtern vom Vorwurf des Betrugs und der Urkundenfälschung freigesprochen. Der Prozess fand in Muttenz statt, da das Bundesgericht sämtliche Richterinnen und Richter der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona in der Sache für befangen erklärt hatte.

Michel Platini und sein Anwalt Dominic Nellen kommen am 5. März 2025 zum Berufungsgericht in Muttenz, Schweiz, an.

Das Gericht begründete die Freisprüche mit dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten». Die Kammer sieht es nicht als erwiesen an, dass Blatter Platini mit den überwiesenen Millionen bestach. Nicht ausschliessen kann sie, dass es sich um nachträgliche Lohnzahlungen handelt, wie es beide Beschuldigten geltend machten.

Das Verdikt aus dem Baselbieter Strafjustizzentrum ist eine grosse Niederlage für die Bundesanwaltschaft und eine kleinere für die Fifa. Die Anklagebehörde hatte Berufung eingelegt gegen die mittlerweile drei Jahre alten Freisprüche Blatters und Platinis in erster Instanz. Staatsanwalt Thomas Hildbrand forderte Anfang März erneut für beide Beschuldigte bedingte Freiheitsstrafen von einem Jahr und acht Monaten.

Der Weltfussballverband, präsidiert von Blatters Nachfolger Gianni Infantino, hatte im langwierigen Strafverfahren über Jahre mitgezogen. Die Fifa erschien aber nicht mehr in Muttenz. Sie kann deshalb nun das Urteil aus dem Baselbiet nicht mehr ans Bundesgericht weiterziehen.

Diese Möglichkeit hat die Bundesanwaltschaft. Sie wartet die schriftliche Urteilsbegründung ab, ehe sie über das weitere Vorgehen entscheidet.

Kosten für die Fifa, den Staat – und Blatter

Die Fifa muss einen Zehntel der Kosten des Berufungsverfahrens zahlen. Bislang betragen die Aufwendungen der zweiten Instanz 25’000 Franken und es kommt noch ein nicht bekannter Betrag hinzu. Für den Grossteil davon hat die Bundesanwaltschaft aufzukommen. Bei ihr dürfte die Gesamtrechnung weit über 150’000 Franken betragen – interne Kosten nicht eingerechnet.

Das Gericht in Muttenz auferlegte je einen Zwanzigstel seiner Kosten Blatter und Platini , was einem tiefen vierstelligen Betrag und gleichzeitig einem Wermutstropfen gleichkommt. Beide Freigesprochenen bekommen zudem keine Genugtuung zugesprochen. Das Gericht beurteilte das von ihnen geltend gemachte Vorgehen – eine mündliche Abmachung für eine Millionenentschädigung – zwar nicht als strafbar, aber als «unvorsichtig» und «gar riskant».

Entschädigt wird der ehemalige Fifa-Präsident hingegen für seine Kosten – vorab für die Verteidigung – mit über 107’000 Franken; beim Ex-Uefa-Präsidenten sind es über 179’000 Franken. Die Fifa muss davon je 1500 Franken entrichten. Den Rest bezahlt der Staat.