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Das Urheberrecht ist unter Dach und Fach

Parlamentarier debattieren während der Herbstsession im Nationalrat. Bild: Anthony Anex/Keystone
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Nach jahrelangen Diskussionen steht das neue Urheberrecht. National- und Ständerat haben sich beim letzten noch umstrittenen Punkt geeinigt. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen. Das Ziel der Revision war es, das Urheberrecht ans Internetzeitalter anzupassen.

Kern der Vorlage ist die Pirateriebekämpfung. Künftig müssen Schweizer Hosting Provider - falls sie eine besondere Gefahr von Urheberrechtsverletzungen schaffen - mehr tun und dafür sorgen, dass die illegalen Angebote nicht wieder hochgeladen werden. Tun sie das nicht, können sie strafrechtlich belangt werden. Zudem wird für Musik- und Filmschaffende sowie Musik- und Filmproduzenten die Schutzfrist verlängert.

Krankenkassen dürfen Prämien nicht zu früh bekannt geben

Krankenkassen ist es verboten, die Prämien vor der Genehmigung durch den Bund bekannt zu geben. Daran erinnert der Bundesrat. Er rügt in diesem Zusammenhang die Krankenversicherer Helsana und CSS. Diese hatten angekündigt, im Jahr 2020 würden die Prämien für viele Kunden sinken oder zumindest nicht steigen.

Diese Aussagen seien «juristisch in der Grauzone», schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf Fragen aus dem Nationalrat. Eine solche Kommunikation könne Versicherte zu verfrühten, falschen Entscheidungen verleiten. Das Bundesamt für Gesundheit habe bei den betreffenden Versicherern interveniert. Damit solche Äusserungen künftig strafbar würden, müsste das Gesetz angepasst werden. Er sei bereit, diese Frage zu prüfen, schreibt der Bundesrat.

Nachbesserungen beim Söldnergesetz

Der Bundesrat will politische Konsequenzen ziehen aus dem Fall des Flugzeugherstellers Pilatus. Es gelte, dafür zu sorgen, dass das Söldnergesetz, das Güterkontrollgesetz und das Kriegsmaterialgesetz in sich stimmig würden, sagte Aussenminister Ignazio Cassis in der Fragestunde im Nationalrat. Auf Grund dieses Einzelfalls, den die Gerichte auf Grund der geltenden Gesetzes zu klären hätten, habe man gesehen, dass die drei Gesetze nicht kohärent seien und nicht richtig funktionierten, sowohl materiell als auch verfahrensmässig.

Der Bundesrat wolle dies ändern, versicherte Cassis. «Wir müssen dafür sorgen, dass tatsächlich eine einzige Behörde in der Schweiz zuständig ist.» Eine Arbeitsgruppe befasse sich mit Lösungsvorschlägen.

Kantone beim Gewässerschutz im Verzug

Mehrere Kantone sind bei der Sanierung des Restwassers Jahre im Verzug. Eigentlich hätten sie bis Ende 2012 dafür sorgen sollen, dass Flüsse unterhalb von Kraftwerken noch genügend Restwasser führen. Doch noch ist etwa ein Siebtel der Fassungen nicht saniert. Umweltministerin Simonetta Sommaruga bestätigte in der Fragestunde die von Nationalrätin Martina Munz (SP/SH) vorgebrachten Zahlen.

Der Bundesrat habe aber keine Möglichkeiten, gegen säumige Kantone vorzugehen. Sie könne zwar nichts versprechen, doch rechne sie damit, dass bis Ende 2020 mit Ausnahme von 39 Strecken alle tausend Fassungen saniert seien. «Der Handlungsbedarf ist offensichtlich», sagte Sommaruga.

Meyer-Nachfolge soll mehrsprachig sein

Der Nachfolger oder die Nachfolgerin von SBB-Chef Andreas Meyer sollte mehrsprachig sein. Das sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga in der Fragestunde des Nationalrates. Jacques-André Maire (SP/NE) wollte wissen, ob der Bundesrat die Meinung eines Headhunters teile, dass Französischkenntnisse keine Bedingung sein sollten, da diese Anforderung gute Kandidatinnen und Kandidaten ausschliessen würde. Sommaruga antwortete, der Bundesrat teile diese Meinung nicht.

Der Verwaltungsrat habe ein detailliertes Profil für den Nachfolger oder die Nachfolgerin Meyers erstellt. Darin sei festgehalten, dass die Person Deutsch und Französisch beherrschen müsse, im Idealfall auch Italienisch.

Drei neue Kantonsverfassungen

Das Parlament hat die geänderten Verfassungen von drei Kantonen oppositionslos genehmigt. Nach dem Ständerat ist nun auch der Nationalrat wie der Bundesrat zum Schuss gekommen, dass die Verfassungsänderungen dem Bundesrecht nicht widersprechen. In diesem Fall werden sie gewährleistet.

Im Kanton Uri betrifft die Verfassungsänderung die Gerichtsorganisation. Im Kanton Basel-Landschaft geht es um die Wahl der Zivilkreisgerichte. Neu werden diese nicht vom Volk, sondern vom Landrat gewählt. Im Kanton Aargau erhalten Auslandschweizerinnen und -schweizer das Wahlrecht für die Ständeratswahlen.

SDA/oli