Das Schreddern lebender Küken wird verboten
Nach dem Nationalrat stimmt auch der Ständerat für einen entsprechenden Vorstoss. Die Verordnungsanpassung ist bereits in Arbeit.
In der Schweiz wird es verboten, lebende Küken zu schreddern. Dafür hat sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat ausgesprochen. Er nahm am Donnerstag eine entsprechende Motion ohne Gegenantrag an.
Zwar werde das Verfahren schon heute nur noch bei einem kleinen Teil der Küken angewendet, sagte Ruedi Noser (FDP/ZH) im Namen der vorberatenden Kommission, welche unisono die Annahme der Motion empfohlen hatte. Trotzdem sei ein explizites Verbot sinnvoll, um den Fokus auf andere Methoden und auf die frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei zu legen.
Getötet und unter Umständen geschreddert werden Küken mit dem «falschen» Geschlecht. Unabhängig vom Schreddern wird der Trend kritisiert, Rassen nur fürs Eierlegen oder für die Fleischproduktion zu züchten. Beim Schreddern kommt hinzu, dass manche Küken überleben – beispielsweise mit abgeschnittenen Füssen.
Das Schreddern eines lebenden Tieres stehe nicht im Einklang mit Artikel 1 des Tierschutzgesetzes, lautete der Tenor im Parlament. Gemäss dem Artikel ist der Zweck des Gesetzes, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.
Im Ständerat sprach sich auch Innenminister Alain Berset für ein Verbot aus. Es gebe andere Tötungsmethoden, und die öffentliche Meinung sei gegen das Schreddern der Küken, sagte er. Die Verordnungsänderung sei bereits in Arbeit. Die Nationalratskommission hatte mit der Motion ein Anliegen aus einer Petition der Veganen Gesellschaft Schweiz aufgenommen.
SDA/amc
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