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Das Dach ist Teil des Denkmals

Bauernhaus im zürcherischen Wil: Der Heimatschutz verhinderte eine Solaranlage.
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Nicht nur mit seiner Form prägt ein Dach das Aussehen eines Gebäudes. Auch die Ziegel, deren Beschaffenheit und Farbe tragen zur Wirkung bei. Je nach dem bestimmen sie das ganze Ortsbild mit. Das alles ändert sich, wenn darüber eine Solaranlage montiert wird. Der Zürcher Heimatschutz hat gegen entsprechende Bauprojekte in Wil und Mettmenstetten geklagt und letztes Jahr vom kantonalen Verwaltungsgericht recht erhalten. Es urteilte, dass das Anbringen von Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenlicht (Fotovoltaik) nicht grundsätzlich höher zu gewichten ist als der ungeschmälerte Erhalt eines Baudenkmals.

«Der Eifer, historische Dächer mit Solarpanels verbauen zu wollen, hat teils sektiererische Züge.»

Martin Killias?Präsident Zürcher Heimatschutz

«Somit ist das geklärt», freut sich Martin Killias, Präsident des Zürcher Heimatschutzes. Oft höre er, dass im Zeichen der Energiewende der Grundsatz gelte: Fotovoltaik geht dem Denkmalschutz vor. Der nun vom Verband veröffentlichte Leitfaden hält fest, dass dies nicht die Absicht des Bundesgesetzgebers gewesen ist und er den Kantonen Spielraum eingeräumt hat. Im Bau- und Planungsgesetz des Kantons Zürich (Paragraf 238 Absatz 4) heisst es: «Sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen werden bewilligt, sofern nicht überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen.»

All die vielen Lagerhallen

Unter «öffentliche Interessen» sei hier in erster Linie der Denkmalschutz gemeint, erklärt Killias. In beiden Fällen, die vor das Verwaltungsgericht kamen, ging es um Steildächer von inventarisierten Bauten. In Wil etwa betraf es ein Bauernhaus aus dem 17. Jahrhundert. Im Urteil heisst es dazu: Das Inventar begründe die Schutzwürdigkeit, die zuständige Behörde müsse sich damit auseinandersetzen. Und weiter: Dies setze eine Kenntnis der Qualität des Schutzobjektes voraus, folglich müsse zuerst ein Gutachten erstellt werden.

Das bedeutet mehr Bürokratie. Ist das wirklich nötig? Man müsse die Relation wahren, sagt Killias. 3,5 Prozent der Gebäude im Kanton Zürich stünden unter Denkmalschutz, zusammen mit den inventarisierten Bauten komme man auf 10 Prozent. «All die vielen Wohnhäuser mit Flachdach und all die Lagerhallen, die verstreut über das ganze Schweizer Mittelland stehen, sind davon nicht betroffen.» Insofern spricht er von einem teils fast schon sektiererischen Eifer, historische Dächer mit Solarpanels verbauen zu wollen. Einmal habe ihm gegenüber jemand im vollen Ernst gefordert, eine Solaranlage würde auch auf Schloss Chillon gehören. Einige Tage später sass Killias im Transit des Flughafens Atlanta und sah Schloss Chillon auf einem riesigen Werbeplakat von Schweiz Tourismus. Mit Solaranlagen wäre es kein Sujet mehr, so ist er überzeugt.

Der gerichtlich verlangte Gutachter hat keine rechtlichen Fragen zu klären, sondern nur den Sachverhalt. Dazu liefert der Leitfaden eine Checkliste mit zu beachtenden Punkten, angefangen bei der Einsehbarkeit eines Daches bis hin zu einem allfälligen Ensemble-Wert im Zusammenspiel mit benachbarten Bauten. Der Leitfaden definiert darüber hinaus aber auch Empfehlungen. Zum Beispiel wird auf Marthalen verwiesen. In der Gemeinde mit national bedeutendem Ortsbild haben sich Interessierte für eine Anlage ausserhalb des Siedlungsgebietes zusammengetan. Der Zürcher Heimatschutz plädiert im Leitfaden generell «für den Verzicht auf Lösungen auf den Dächern von Schutzobjekten oder in geschützten Ortsbildern und die Förderung von kollektiven Lösungen an weniger sensiblen Standorten».

Ästhetik oft Nebensache

Ansonsten sei wenigstens auf weniger exponierte Nebengebäude auszuweichen, heisst es weiter. Es wird zudem festgehalten, dass beim Einbau von Solaranlagen oftmals der gestalterischen Ästhetik keinerlei Gewicht beigemessen werde. Dabei gebe es die dafür nötigen Produkte und auch Solaranlagenbauer, die damit umzugehen verstünden. Den Gutachtern wird empfohlen, darauf hinzuweisen.

Das zürcherische Wil grenzt an Deutschland. Dort ist man weiter mit der Energiewende, die baulichen Vorgaben sind offenbar nicht sehr streng. Killias sagt, wer Anschauungsunterricht wolle, wie unästhetisch sich ein Solaranlagen-Wildwuchs auf den Dächern auswirke, solle einmal einen Ausflug in die grenznahen deutschen Gemeinden machen.

Er zeigt sich im Übrigen zuversichtlich. Nachdem man sich nun öfters habe zur Wehr setzen müssen, hätten die Fälle in letzter Zeit abgenommen. Die Gemeinden seien mit den Bewilligungen zurückhaltender geworden.