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Das amtliche Ende am Friedhof

Nach der Räumung bleibt das Grabfeld mehrere Jahre als Wiesenstreifen leer, bevor es wieder für Bestattungen benützt wird, wie hier auf dem Friedhof in Jona.
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Auch das Ende der letzten Ruhe ist amtlich. Es kommt mit der Anzeige im Amtsblatt. Es kann zusätzlich am Eingang zum Friedhof oder direkt am betroffenen Grabfeld angekündigt werden. Zum Beispiel dieser Tage in Jona: «Der Stadtrat Rapperswil-Jona hat die Aufhebung von 60 Urnengräbern aus den Jahren 1991 bis 1996 auf dem Politischen Friedhof Jona bewilligt. Die gesetzliche Grabesruhe ist eingehalten. Die Angehörigen werden gebeten, Grabsteine und Pflanzen, welche sie behalten möchten, bis spätestens am Samstag, 18. März 2017 zu entfernen.»

Detektivische Arbeit

Abgesehen von Familiengräbern beträgt die Laufzeit für Erdgräber 20 Jahre in allen Gemeinden der Region Zürichsee. Im Kanton Zürich gilt diese Frist auch für Urnengräber. In den St. Galler Gemeinden des Linthgebiets hingegen sind dafür nur zehn Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Bei Kindergräbern können längere Laufzeiten angesetzt werden. In Rapperswil etwa sind es 15 Jahre, wie eine Umfrage der ZSZ zeigt.

Neben der amtlichen Anzeige und Aushängen am Friedhof benachrichtigen die Gemeinden einige Monate zuvor auch die Angehörigen über die bevorstehende Grabräumung. «Sofern eine aktuelle Adresse beim Bestattungsamt vorliegt, werden Angehörige persönlich informiert», sagt Andrea Bertolosi, Stadtschreiberin in Adliswil. Uetikon verfährt gleich, wie Gemeindeschreiber Reto Linder mitteilt: «Wir schreiben die Angehörigen direkt an, sofern wir die Adressen ausfindig machen können.»

«Wir nehmen nur die oberste Schicht Erde mit der Bepflanzung weg.»

Marcel Bachmann, Gärtnermeister Richterswil

Für Dieter Suter, Substitut in Stäfa, kann das aufwändig sein. «Das ist meist eine Detektivarbeit, weil die ursprünglich angegebene Bezugsperson, wie zum Beispiel die Witwe, oft auch schon längst gestorben ist.» Der Eschenbacher Gemeindeschreiber Thomas Elser schränkt deshalb ein: «Alle Angehörigen, welche noch ausfindig gemacht werden können, erhalten zusätzlich zur vorgeschriebenen amtlichen Publikation, vorgängig einen Brief mit Informationen zur Grabräumung.»

Die Räumung erfolgt immer en bloc. «In Herrliberg werden jeweils ganze Grabfelder aufgehoben», sagt die Sachbearbeiterin Annina Koch. Deshalb könne es vorkommen, dass einige Gräber genau 20 Jahre bestehen, andere bis zu 24 Jahre – je nach Differenz des Beisetzungsdatums zwischen dem ersten und letzten Grab des Feldes. In Stäfa können vereinzelte Jugendgräber aus demselben Grund sogar deutlich länger unberührt bleiben.

Nur 15 bis 20 Zentimeter

Marcel Bachmann, Friedhofsgärtner in Richterswil, beschreibt die Räumung: «Wir nehmen nur die oberste Schicht Erde mit der Bepflanzung weg.» Ausserdem entfernt der Gärtnermeister und Inhaber der Firma Floristik-Art Richterswil Platten, Umrandungen, Beläge und den Kies rund ums Grab. All diese Arbeiten gehen bloss 15 bis 20 Zentimeter tief, also weit oberhalb der beigesetzten Urnen und Särge. Dann wird mit frischem Humus niveaugleich aufgefüllt und angesät.

Schwere Arbeiten verrichten die Gärtner mit einem kleinen Raupenbagger. Allerdings gibt es einen Unterschied zur Arbeitsweise in Gärten oder Grünanlagen. «Friedhöfe sind Orte der Stille und Andacht», sagt Bachmann. «Da kann man es nicht krachen und tätschen lassen.» Auch laut sprechen oder gar rufen ist bei der Grabräumung aus Pietätsgründen verpönt.

Die Grabsteine werden später in einer Kiesrecycling-Anlage zertrümmert. Angehörige wollen die Grabzeichen nur selten behalten. «Bei 80 Gräbern eines Feldes werden vielleicht zwei oder drei Grabsteine abgeholt», erzählt Bachmann.

Ungestörte Grabesruhe

Auch anderswo am Zürichsee werden Grabsteine und Grabschmuck kaum abgeholt. Wenn, dann ist das eher im Linthgebiet üblich. Teilweise sei dies in Uznach und Rapperswil-Jona der Fall, melden die Verantwortlichen. In Eschenbach werde laut Gemeindeschreiber Thomas Elser das Angebot sogar «mehrheitlich genutzt.»

Die rein oberflächliche Grabräumung verletzt die Grabesruhe auch nach der gesetzlichen Ruhefrist nicht. Restliche Gebeine werden keine herausgenommen. Dieter Suter erklärt, warum: «Erdbestattungen werden mindestens 120 Zentimeter tief ausgeführt. Zweitbestattungen sind dann nur mit Urnenbeigaben möglich». Wenn dann ein Sarggrab geräumt werde, bleibe es in der Regel einige Jahre ungenützt.

«Dann folgen 20 Jahre mit Urnengräbern, die nicht so tief gehen», beschreibt der Stäfner Substitut den Bestattungsrhythmus auf dem Friedhof. «Bis zur nächsten Erdbestattung vergehen also je nach Platzbedarf 60 bis 80 Jahre, bis an derselben Stelle wieder ein Sarg beerdigt wird.» In dieser Zeit sei längst nichts mehr vom früher Bestatteten übrig, weil die Friedhöfe heute so konstruiert sind, dass es keinen Wasserstau gibt. Auch für eine gute Belüftung der Erde wird gesorgt. Der Zerfall von Urnen wird ebenso beschleunigt, weil sie aus leicht gebranntem Material hergestellt sein müssen.

Keine Andachtsfeiern geplant

Für die Grabräumung gibt es keine einheitlichen Termine. Das zeigen die Antworten aus den Gemeinden. Herrliberg räumt im Sommer, Rapperswil-Jona im Spätsommer, Richterswil im Winter. In Uetikon werden diese Arbeiten am Friedhof im November und Dezember, in Adliswil und Kilchberg zwischen Januar und März ausgeführt. Eschenbach setzt die Grabräumung im Frühling oder Spätsommer an, Rapperswil-Jona im September. Uznach hebt alte Gräber im April und Mai sowie im Oktober auf.

Andachtsfeiern zur Grabräumung gibt es nirgendwo. Sollte in Adliswil einmal der Wunsch nach solch einer Feier geäussert werdne, «müsste man dies im Einzelfall prüfen», sagt Stadtschreiberin Andrea Bertolosi. Denn zu beachten wäre, dass auf einem Friedhof Personen unterschiedlicher Glaubensrichtungen beigesetzt sind.