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Urteil des Bundesgerichts
Covid-Impfung verweigert: Vier Elitesoldaten zu Recht entlassen

Die Impfung sei eine präventive Massnahme gewesen, damit die Spezialkräfte sofort im Ausland hätten eingesetzt werden können. Angehörige des Kommandos Spezialkräfte während einer Einsatzübung. 
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Die Schweizer Armee hat vier Berufsmilitärs zu Recht gekündigt, weil sie die Covid-19-Impfung verweigerten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Impfung sei eine präventive Massnahme gewesen, damit die Spezialkräfte sofort im Ausland eingesetzt werden konnten.

Die Impfpflicht und die Entlassung bei einer Verweigerung stellen zwar einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Dieser Eingriff sei vorliegend jedoch gerechtfertigt, schreibt das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil.

Bei Berufsmilitärs einer Spezialeinheit sei der Eingriff als leicht zu betrachten. Die Verordnung über das Personal für den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland bilde eine ausreichende gesetzliche Basis für diesen Grundrechtseingriff.

Eine mildere Massnahme wie regelmässige Tests gäben aufgrund der verschärften Einreisebestimmungen gewisser Länder keine ausreichende Gewähr für eine rasche Einsatzbereitschaft. Zudem erachtet das Bundesgericht die Impfung als zumutbar.

(Urteile 8C_327, 340, 351, 362/2022 vom 22.2.2023)

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