Maskenpflicht und Isolation entfallenCorona ist nun Sache der Kantone
Der Bundesrat will nur noch bei heftigen Pandemiewellen nationale Massnahmen ergreifen. Falls es im nächsten Winter eine Maskenpflicht brauche, könnten dies die Kantone beschliessen.
Für Gesundheitsminister Alain Berset ist die akute Corona-Krise in der Schweiz vorbei. Und dies, obwohl weiterhin sehr hohe Fallzahlen registriert werden. Am Mittwoch meldete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) 16’400 Neuinfektionen. Dennoch kommt für den Bundesrat eine Verlängerung der besonderen Lage sowie der Masken- und Isolationspflicht nicht mehr infrage. Die Fallzahlen gingen zurück und zwar in allen Altersgruppen, sagte Berset. Zudem sei die Lage in den Spitälern stabil, eine Überlastung der Intensivstationen drohe nicht mehr.
Ab Freitag, 1. April, entfallen damit die letzten schweizweit geltenden Massnahmen: die Maskenpflicht im ÖV und die Isolationspflicht bei einer nachgewiesenen Corona-Infektion. Corona-Tests bei Symptomen bezahlt weiterhin der Bund. Aber bei einem positiven Resultat gibt es keine Anweisung mehr, sich für mindestens fünf Tage in Isolation zu begeben.
Mit der Rückkehr von der besonderen zur normalen Lage überträgt der Bundesrat die Verantwortung zur Pandemiebekämpfung weitgehend den Kantonen. Wegen der nach wie vor hohen Fallzahlen verlängert etwa der Kanton Bern die Maskenpflicht in Spitälern und Heimen bis Ende April. Endgültig vorbei sei die Krise noch nicht, sagte auch Berset.
Zertifikate werden weiterhin ausgestellt
Der Bund übernimmt weiterhin die Beschaffung des Impfstoffs und die Überwachung des Infektionsgeschehens. Positive Testresultate müssen dem Bund auch künftig gemeldet werden. Allerdings wird das BAG die Zahlen nur noch einmal in der Woche veröffentlichen. Auch wird der Bund weiterhin die Ausstellung von Corona-Zertifikaten gewährleisten, da der Nachweis von Impf- oder Genesenenstatus für Auslandreisen weiter nötig ist. In der Schweiz wird das Zertifikat nirgends mehr benötigt. Dessen erneute Verwendung könnte der Bundesrat nur bei einer Rückkehr zur besonderen Lage anordnen.
Den kommenden Monaten sieht Berset zuversichtlich entgegen. Aufgrund der wärmeren Witterung geht er von einem weiteren Rückgang der Infektionen aus. Für das kommende Winterhalbjahr rechnet der Bundesrat jedoch damit, dass es wieder zu Krankheitswellen kommen kann, die allenfalls auch Massnahmen erfordern. Allerdings geht Berset davon aus, dass den Bund dafür nicht mehr braucht. Sollte etwa eine Maskenpflicht im ÖV wieder nötig werden, könnten dies die Kantone untereinander koordinieren. Alle hätten während der Pandemie dazugelernt, und die Kantone seien in der Lage, die nötigen Massnahmen zu ergreifen.
Die Kantone müssen weiterhin dafür sorgen, dass Tests und Corona-Impfungen jederzeit möglich sind, etwa für besonders vulnerable Menschen oder wenn für Auslandreisen eine Impfung nötig ist. Zudem geht der Bundesrat davon aus, dass spätestens im Herbst 2022 eine erneute Auffrischimpfung der Bevölkerung oder für bestimmte Gruppen erforderlich sein wird.
Bundesmassnahmen nur bei heftigen Pandemiewellen
Die Hürde für die Ausrufung der besonderen Lage, die in den ersten Wochen der Pandemie und vom 29. Juni 2020 bis Ende März 2022 galt, setzt der Bundesrat hoch an. Es müsste zu einer «besonders heftigen Pandemiewelle» kommen, schreibt der Bundesrat im Grundlagenpapier, das er den Kantonen zur Konsultation unterbreitet. Damit der Bundesrat künftig noch einmal nationale Massnahmen beschliesst, müsste eine höhere Belastung des Gesundheitssystems drohen, als es in den bisherigen Wellen der Fall war, heisst es.
Das Grundlagenpapier, das der Bundesrat zur Planung der Übergangsphase bis mindestens Frühling 2023 erarbeitete, beschreibt drei Corona-Szenarien:
- Im Szenario 1 geht der Bundesrat davon aus, dass es nur noch zu wenigen und regionalen Ausbrüchen kommt. Aufgrund der bestehenden und anhaltenden Immunität in der Bevölkerung bleibt die Viruszirkulation und die Belastung des Gesundheitssystems tief.
- Im Szenario 2 kommt es zwar im nächsten Herbst und Winter zu einem Anstieg der Fallzahlen und einem erhöhten Druck auf das Gesundheitssystem. Es besteht aber keine Gefahr, dass das Gesundheitssystem überlastet wird, und es braucht kein Eingreifen des Bundes.
- Im Szenario 3 geht der Bundesrat von einem starken Anstieg der Fallzahlen und einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems aus. Als mögliche Gründe für dieses Szenario nennt der Bundesrat einen abnehmenden Schutz in der Bevölkerung vor schwerer Erkrankung. Ungeimpften, die bisher noch nicht mit dem Coronavirus infiziert wurden oder nach einer Infektion mit der Omikron-Variante nur ungenügend immunisiert sind, könnte erneut ein schwerer Krankheitsverlauf drohen. Zudem könnte auch eine neue besorgniserregende Virusvariante auftreten.
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