AboObergericht ZürichCarl Hirschmann will Urteil geändert haben
Vor 15 Jahren kam es in einem Zürcher Nachtclub zu Oralsex. Noch heute kämpft Carl Hirschmann gegen die Verurteilung wegen sexueller Nötigung.
Sechs Jahre nach den Geschehnissen auf der Toilette eines Zürcher Nachtclubs entschied das Bezirksgericht Zürich im September 2011, der zur Tatzeit (2005) 25-jährige Hirschmann habe den Oralsex mit der gleichaltrigen Claudia (Name geändert) erzwungen. Den Schuldspruch wegen sexueller Nötigung focht der damalige Jetsetter zwar nicht an. Er wies aber gleichzeitig darauf hin, dass er nicht alles anerkenne, was ihm im Zusammenhang mit dem Oralverkehr vorgeworfen werde.