BVK senkt Umwandlungssatz und erhöht Beiträge
Die Pensionskasse des Kantons Zürich, BVK, senkt den Renten-Umwandlungssatz. Die damit verbundenen Renten-Einbussen sollen mit höheren Sparbeiträgen ausgeglichen werden. Die Änderungen gelten ab 1. Januar 2017.

Mit den Massnahmen reagiert die BVK auf die schlechte Finanzlage und die stetig steigende Lebenserwartung. Zudem will sie die Umverteilung von den aktiv Berufstätigen hin zu den Rentenbeziehenden stoppen und das Leistungsniveau erhalten.
Zentraler Teil der Neuerungen ist ein Wechsel der Grundlagen zur Berechnung von Renten und Vorsorgeleistungen, wie der Vorsitzende der Geschäftsleitung, Thomas R. Schönbächler, am Donnerstag vor den Medien ausführte.
Von der bisherigen «Periodentafel» wechselt die BVK zur «Generationentafel». Beide stützen sich laut Schönbächler auf Mortalität und Sterbealter der Menschen in den jeweils letzten fünf Jahren. Im neuen Modell wird aber zudem die Lebenserwartung und deren künftige Entwicklung auch nach der Pensionierung einbezogen.
Realistischerweise setzt sich die BVK ein bescheideneres Rendite-Ziel. Sie reduziert den technischen Zinssatz von 3,5 auf 2 Prozent und rechnet mit einer Rendite von rund 3 Prozent.
Dies hat eine Senkung des Umwandlungssatzes zur Folge. Das Ausmass der Senkung ist abhängig vom Alter der oder des Versicherten. Für Personen mit Jahrgang 1952 etwa, die im ersten Jahr des neuen BVK-Regimes 65-jährig werden, sinkt er von 6,2 auf 4,87 Prozent.
Weiter 60 Prozent vom letzten Lohn
Dennoch will die BVK auch künftig ihr Leistungsniveau halten, sagte Schönbächler. Die Pensionierten sollen also weiterhin 60 Prozent des letzten Lohns bekommen.
Dies lässt sich angesichts des tieferen Umwandlungssatzes nur mit höheren Sparguthaben erreichen. Die Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern müssen also steigen.
Unverändert ist die Aufteilung, wonach Arbeitnehmende 40 Prozent, Arbeitgebende 60 Prozent der Beiträge tragen. Für die Arbeitgebenden - Kanton Zürich, Gemeinden, viele öffentlich-rechtliche und dem Kanton nahestehende Einrichtungen - erhöht sich laut Schönbächler die Belastung jedoch nicht, da sie ab 2017 keine Sanierungsbeiträge mehr entrichten müssen.
Schlussstrich unter Korruptionsaffäre
Wie BVK-Stiftungsratspräsidentin Lilo Lätzsch sagte, hat der Stiftungsrat beschlossen, unter die Korruptionsaffäre, welche die BVK seit Jahren in Atem hielt, einen Schlussstrich zu ziehen.
Die seit Anfang 2014 selbstständige früher kantonale Einrichtung verzichtet auf eine Haftungsklage gegen den Kanton. Der einklagbare Schaden sei relativ tief, ein Strafverfahren wäre sehr langwierig und teuer. Es sei gelungen, mit einem ehemaligen externen Dienstleiter einen Vergleich auszuhandeln, sagte Lätzsch.
Die Unregelmässigkeiten aus den Jahren 2003 bis 2010 wurden juristisch und politisch aufgearbeitet. Entschädigungszahlungen wurden entrichtet, der seinerzeitige Anlagechef sowie ein mit ihm befreundeter Bankdirektor wurden zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt, mehrere weitere Beschuldigte erhielten Geldstrafen.
SDA/mst
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