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Höchster Buchser tappt in Temu-Falle
SVP-Politiker bestellt pinke Wasserpistolen – mit über 6000 Franken gebüsst

Eine Person hält eine rosa Wasserpistole auf einen Hund auf einem gepflasterten Weg gerichtet.
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Im August 2024 bestellte Marc Jaisli, der SVP-Einwohnerratspräsident aus Buchs AG, über die chinesische Webplattform Temu zwei pinke Wasserpistolen. Als Geschenk für seine Göttikinder, sagt er gegenüber der «Aargauer Zeitung». Doch die Kinder werden die Wasserspielzeuge nie in ihren Händen halten, weil der Zoll die Pistolen beschlagnahmte. Stattdessen erhielt Jaisli Post von der Aargauer Staatsanwaltschaft.

Denn diese Imitationswaffen, die optisch echten Feuerwaffen ähneln, wurden laut Staatsanwaltschaft als Waffen im Sinne des Schweizer Waffengesetzes eingestuft. Das vermeintliche Geschenk entpuppte sich somit zu einem teuren Spass: 6500 Franken muss Jaisli insgesamt für die Bestellung, die seine Göttikinder nie erhalten werden, bezahlen.

Wie Jaisli gegenüber der Zeitung erklärte, hat er nicht gewusst, dass er sich mit der Bestellung der pinken Wasserpistolen der «fahrlässigen widerrechtlichen Einfuhr von Waffen in das schweizerische Staatsgebiet ohne Bewilligung» schuldig machte.

Die Staatsanwaltschaft ist jedoch der Ansicht, dass Jaisli sich vor der Bestellung über die geltenden Bestimmungen hätte informieren müssen. Daher wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 260 Franken (gesamt 5200 Franken) sowie einer Busse von 1300 Franken verurteilt. Jaisli akzeptierte den Strafbefehl und zahlte die Strafe.

Durchsichtiges Material winkt der Zoll durch

Der höchste Buchser ist nicht der Einzige, der in die Temu-Falle getappt ist, wie ein Fall aus Meilen ZH aus dem Jahre 2023 zeigt. Auch die Aargauer Staatsanwaltschaft gab an, jeden Monat ähnliche Strafen für Produkte aus Online-Marktplätzen zu verhängen.

Neben Imitationswaffen werden auch Wurfmesser, Schlagringe, Laserpointer und Pfeffersprays in die Schweiz importiert, die beim Zoll oft festgehalten werden. Dies führt zu Strafen wegen Verstössen gegen das Waffengesetz oder das Bundesgesetz zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung wie im Fall von Laserpointer. Laut dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) fallen Imitationswaffen aus durchsichtigem Material jedoch nicht unter das Waffengesetz.