Bus 910 in ZollikonQuartierverein sammelt Unterschriften gegen verkürzte Buslinie
Mit dem Fahrplanwechsel soll der Bus, der heute zwischen Zollikerberg und Tiefenbrunnen verkehrt, nur noch bis zum Bahnhof Zollikon fahren. Dies stösst auf Kritik.
Die beabsichtigten Änderungen des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) im Fahrplan 2024/25 haben in einigen Gemeinden Kritik hervorgerufen. In Küsnacht etwa wehren sich Anwohnerinnen und Anwohner gegen die Abschaffung der Linie 918 zwischen dem Bahnhof und der Gartenstrasse. Und auch in Zollikon gibt es nun Widerstand gegen Neuerungen für eine kommunale Buslinie.
Dort will der ZVV die Buslinie 910, die heute den Ortsteil Zollikerberg mit dem Bahnhof Tiefenbrunnen verbindet, verkürzen. Künftig soll bereits am Bahnhof Zollikon Endstation sein. Um in die Stadt Zürich weiterzureisen, müssten sie dort umsteigen. Wie die Onlineplattform Zollikernews berichtet, hat jetzt der Quartierverein Zollikerberg beim ZVV interveniert.
Ein «öder Bahnhof»
Während der Zolliker Gemeinderat in den Neuerungen einige Vorteile sieht, da sie einen «sicheren Anschluss an die S 16 ermöglichen», kritisiert der Quartierverein das Vorhaben als «massive und inakzeptable Verschlechterung». Er hat eine Unterschriftensammlung lanciert und seinen Brief an den Verkehrsverbund online aufgeschaltet.
Der Bahnhof Zollikon sei ein «ungastlicher Ort», schreibt der Verein unter anderem – «öd, verlassen und alles andere als einladend». Besonders in den Abend- und Nachtstunden sei er als Endstation eine Zumutung. Wenn es zu Ausfällen auf dem S-Bahn-Netz komme, hätten die Busfahrgäste zudem keine Alternative fürs Weiterkommen und müssten auf unbestimmte Zeit am ungemütlichen Bahnhof ausharren.
Inwiefern die Unterschriftensammlung und der Brief an den ZVV noch etwas bewirken kann, ist indes ungewiss: Die öffentliche Auflage, während der Gemeinden und Interessengruppen Stellung zu den geplanten Änderungen für den Fahrplan ab Dezember nehmen konnten, ist nämlich Ende März abgelaufen. So stellt sich der ZVV denn auch auf den Standpunkt, dass der Verein das Begehren im Rahmen der öffentlichen Auflage bei der Gemeinde hätte einbringen müssen.
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