Bundesrat verurteilt türkische Offensive in Syrien
Die Schweizer Regierung fordert von Ankara, den Angriff einzustellen. Sie hält das Vorgehen für eine Verletzung des Völkerrechts.
Der Bundesrat hat den militärischen Eingriff der Türkei in Syrien missbilligt. Er nennt ihn einen Verstoss gegen die UNO-Charta und somit völkerrechtswidrig. Von der Türkei fordert er, mit den Kampfhandlungen aufzuhören.
Stattdessen sollte die Türkei auf dem Verhandlungsweg auf eine sofortige Deeskalation und eine politische Lösung hinwirken, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Vergangene Woche hatte Aussenminister Ignazio Cassis die Operation der Türkei in Nordsyrien als krasse Verletzung des internationalen Völkerrechts kritisiert.
Diplomatische Mittel nutzen
Konflikte und Sicherheitsbedenken könnten nicht militärisch gelöst werden, heisst es im Communiqué der Landesregierung weiter. Die Akteure in Nordsyrien rief der Bundesrat auf, alle verfügbaren diplomatischen Mittel zu nutzen.
«Nur eine politische Lösung im Rahmen des UNO-Friedensprozesses in Genf wird es ermöglichen, die Ursachen des Konflikts anzugehen», hält der Bundesrat fest. Die Schweiz unterstütze die Bemühungen des UNO-Sonderbeauftragten für Syrien, einen syrischen Verfassungsausschuss in Genf einzuberufen.
Noch vor einer Woche hatte sich der Bundesrat zurückhaltender geäussert und «alle Parteien» aufgerufen, von Kampfhandlungen im Grenzgebiet der Türkei und Syriens abzusehen und namentlich das humanitäre Völkerrecht zu respektieren. Die Türkei war damals nicht mit Namen genannt worden.
Anpassung der Sanktionen
Der Bundesrat entschied an seiner Sitzung vom Mittwoch auch, Geschäftsbeziehungen zu erleichtern, die für die Arbeit der humanitären Organisationen in Syrien nötig sind. Dafür werden per 15. November die gegenüber Syrien geltenden Sanktionen angepasst. Humanitären Akteuren, die Beiträge des Bundes erhalten, sowie diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz soll es ausnahmsweise erlaubt sein, Geschäftsbeziehungen zu von Sanktionen betroffenen Organisationen zu unterhalten.
Voraussetzung ist, dass dies für die Erfüllung ihres Auftrags in Syrien erforderlich ist. Der Bundesrat schaffte die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung, damit von Sanktionen betroffenen Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können.
Diese Finanztransaktionen müssen indes für das Erbringen humanitärer Hilfe nötig sein oder für die Unterstützung der Zivilbevölkerung. Es muss zudem nachgewiesen werden, dass es keine gleichwertigen Alternativen gibt zu diesen Personen oder Organisationen.
Die Schweiz ist in den Worten des Bundesrates «besorgt» über die humanitären Konsequenzen der Kampfhandlungen, namentlich für die Zivilbevölkerung. Die prekäre Lage der Vertriebenen habe sich mit der militärischen Intervention erheblich verschärft. 210'000 Menschen seien im Nordosten von Syrien auf der Flucht.
Grösstes humanitäres Engagement
Die Kapazitäten der humanitären Organisationen hätten sich auf Grund der neusten Entwicklungen stark verschlechtert, hält der Bundesrat fest. Die Konfliktparteien ermahnte er, die Zivilbevölkerung, das humanitäre Personal und die zivile Infrastruktur unbedingt zu schützen. Notleidende müssten Zugang zu humanitärer Hilfe haben.
Schweizer Sanktionen gegen Syrien gelten seit Mai 2011; die Schweiz schloss sich den von der EU verhängten Sanktionen an. Für die Hilfe in Syrien und den Nachbarländern hat die Schweiz seit 2011 über 430 Millionen Franken bereitgestellt. Laut Communiqué ist es das bisher grösste humanitäre Engagement der Schweiz.
SDA/fal
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch