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Sparplan vorab publik  
Bundesrat erstattet Strafanzeige wegen AHV-Leak

Finanzministerin Karin Keller-Sutter will im Bundeshaushalt jährlich mehrere Milliarden Franken einsparen. 
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Um die Bundesfinanzen steht es schlecht. Das ist die Ansicht des Bundesrats und insbesondere von FDP-Finanzministerin Karin Keller-Sutter, die auf breiter Front sparen will. Auch die AHV sollte davon nicht verschont bleiben: Wie diese Zeitung publik machte, plante Keller-Sutter, den Bundesbeitrag an das Altersvorsorgewerk temporär zu reduzieren. Fünf Jahre lang wären damit je 190 Millionen Franken eingespart worden. Der Plan löste in der Öffentlichkeit und den sozialen Medien ein grosses Echo und vor allem viel Kritik aus.

Am Mittwochnachmittag nun hat sich der Gesamtbundesrat mit dem Sparplan befasst und ein umfangreiches Massnahmenpaket verabschiedet. Auffällig allerdings: Die 190-Millionen-Kürzung bei der AHV ist darin nicht enthalten. Ob Keller-Sutter im Bundesrat eine Niederlage erlitt oder ob sie von dem Antrag absah, ist nicht bekannt. Beim Bund waren dazu keine Informationen erhältlich.

Abstriche bei Witwenrente

Dafür will der Bundesrat gegen die ihm unbekannten Urheber des Informationslecks vorgehen, das den AHV-Plan vorab publik werden liess. Wie Bundesratssprecher André Simonazzi auf Anfrage bestätigt, hat die Regierung entschieden, Strafanzeige zu erstatten. Man verurteile die Indiskretion «in aller Deutlichkeit», betont Simonazzi. «Indiskretionen sind meist lückenhaft, teilweise falsch und in der Regel manipulativ. Sie schaden dem Ansehen des Bundesrats als Kollegium.» Die Bundesratssitzungen und alle damit verbundenen Anträge und Unterlagen sind vertraulich; auf Indiskretionen reagierten die Behörden in Bern jüngst wiederholt mit juristischen Schritten.

Von der AHV abgesehen, setzt der Bundesrat aber bei einer ganzen Reihe weiterer Bereiche den Rotstift an. Einerseits hat er lineare Kürzungen bei nicht gesetzlich festgelegten Ausgabenposten beschlossen, mit denen der Haushalt um bis zu 2 Milliarden pro Jahr entlastet wird. Weil dies aber nicht reicht, plant der Bundesrat mehrere Ausgabenkürzungen, für die Gesetzesänderungen notwendig sind. So soll der Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) während fünf Jahren um jährlich 250 Millionen Franken gekürzt werden. Dies ist laut Bundesrat möglich, ohne Leistungen bei der ALV abzubauen, da der ALV-Fonds gut geäufnet ist.

Die Reform würde die Ungleichbehandlung von Witwern beseitigen, die der Gerichtshof für Menschenrechte rügte.

Auch der AHV-Fonds soll entlastet werden, und zwar mit einer Reform der Witwenrente, die bei der AHV jährliche Einsparungen von 500 Millionen und beim Bund solche von 100 Millionen Franken bringt. Grundsätzlich sollen künftig Witwen und Witwer nur noch so lange eine Rente erhalten, bis das jüngste Kind 25 Jahre alt ist. Mit einer solchen Reform würde gleichzeitig die Ungleichbehandlung von Witwern gegenüber Witwen zu beseitigt, die der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg rügte. Heute bekommen auch kinderlose Witwen eine Rente, Witwer jedoch nur, solange sie minderjährige Kinder haben.

Neben der Witwenrente will der Bundesrat noch weitere gesetzlich gebundene Ausgaben reduzieren. So soll der Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer um 200 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden. Der Bundesrat begründet dies mit der im Parlament diskutierten Krippenfinanzierung von jährlich 800 Millionen Franken. Denn familienexterne Kinderbetreuung sei eigentlich eine Aufgabe der Kantone. Ebenfalls befristet soll der Beitrag in den Bahninfrastrukturfonds für drei Jahre um mindestens 150 Millionen pro Jahr reduziert werden.

Die vorgeschlagenen Sparmassnahmen reichen jedoch laut Bundesrat nicht aus, um die in den nächsten Jahren erwarteten Defizite zu beseitigen. Spätestens ab 2025 dürften deshalb weitere Einschnitte notwendig sein. Ob davon auch die AHV-Finanzierung betroffen ist, bleibt offen.