Unterstützung für GegenvorschlagBundesrat lehnt Burka-Verbot ab
Die Initiative ist laut Justizministerin Karin Keller-Sutter unnötig, da die Gesichtsverhüllung in der Schweiz ein Randphänomen ist. Die Regierung unterstützt jedoch den Gegenvorschlag.
Für den Bundesrat ist die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» unnötig. Die Gesichtsverhüllung sei in der Schweiz ein Randphänomen, argumentiert er. Ein Verbot beschneide die Rechte der Kantone, schade dem Tourismus und helfe den Frauen nicht.
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass schweizweit niemand sein Gesicht verhüllen darf. Das Verbot würde an allen Orten gelten, die öffentlich zugänglich sind – so zum Beispiel auf den Strassen, in Restaurants oder im Museum.
Eine unnötige Initiative
Dem Bundesrat geht solch ein Verhüllungsverbot zu weit. Die Initiative sei unnötig, teilte das Justizdepartement von Karin Keller-Sutter am Dienstag mit. Es gebe in der Schweiz nur wenige Frauen, die ihr Gesicht ganz verhüllen würden. Es handle sich vor allem um Touristinnen, die sich vorübergehend in der Schweiz aufhalten würden. Anders als die Initianten geht der Bundesrat auch nicht davon aus, dass sich die Sicherheit mit einem Verhüllungsverbot erhöhen würde. Gegen den Terrorismus brauche es andere Massnahmen, heisst es in der Mitteilung. Auch das vielzitierte Argument, ein Verhüllungsverbot würde die Stellung der Frauen stärken, lehnt der Bundesrat ab. Ein Kleiderverbot sei der falsche Weg.
Zudem liege die die Frage, welche Gesichtsverhüllungen in welchen Situationen erlaubt oder verboten sind, in der Kompetenz der Kantone. Dies sei auch richtig so, weil die Kantone die Bedürfnisse der Bevölkerung am besten kennen würden. Auch die Bedürfnisse der Tourismusregionen könnten so am besten berücksichtigt werden.
Mit Gegenvorschlag Gesetzeslücke schliessen
Der Bundesrat räumt aber ein, dass die Gesichtsverhüllung in Einzelfällen zu Problemen führen kann. Er unterstützt deshalb einen indirekten Gegenvorschlag, der in Kraft tritt, falls die Volksinitiative abgelehnt wird. Der Gegenvorschlag verlangt, dass Personen gegenüber den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist – beispielsweise bei Ämtern oder im öffentlichen Verkehr. Wer sich weigert, soll mit eine Busse bestraft werden. Laut Bundesrat wird mit dem Gegenvorschlag eine Lücke im Bundesrecht geschlossen und die Sicherheit gezielt verbessert.
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» wurde im September 2017 vom sogenannten Egerkinger Komitee eingereicht worden. Das Komitee hatte bereits die Anti-Minarett-Initiative lanciert und durchgebracht.
Volk und Stände stimmen am 7. März über die Burka-Initiative ab.
SDA
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