AboBundesgericht sieht Vertrauen erschüttertEx-Polizeikommandant muss Verteidigung abgeben
Weil sein Verhalten «offenkundig nicht im Interesse des Mandanten» lag, muss der jetzt als Rechtsanwalt Tätige eine amtliche Verteidigung abgeben.
«Das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Klient basiert auf gegenseitigem Vertrauen», heisst es auf der Homepage von Stephan Reinhardts eigener Anwaltskanzlei im Zürcher Stadtkreis 8. Und weil ein Verfahren lange dauern und eine grosse Belastung für die betroffene Person darstellen könne, sei «die Wahl des passenden Anwalts von grosser Bedeutung».