AboKinder in TrennungssituationenBundesgericht macht alternierende Obhut zur Regel
Wenn keine konkreten Gründe dagegensprechen, muss die Kinderbetreuung bei getrennt lebenden Eltern hälftig aufgeteilt werden. Das zeigen zwei höchstinstanzliche Urteile der letzten Monate.
Pro Jahr werden in der Schweiz rund 17’000 Ehen geschieden. Gegen ein Drittel der Fälle landet vor Bundesgericht. Dabei streiten Väter und Mütter oft um ihre Kinder, um Betreuungszeiten und Alimente. Neu gibt es im Unterhaltsrecht einen Passus, der ein Betreuungsmodell besonders hervorhebt: die alternierende Obhut. Dabei wird die Kinderbetreuung zwischen Vater und Mutter etwa hälftig aufgeteilt.