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Bundesgericht bestätigt Urteil
«Schlafzimmer-Mörder» von Küsnacht bleibt hinter Gittern

Heute erinnert nichts mehr an die schreckliche Tat, die sich vor 20 Jahren am Hornweg in Küsnacht ereignet hatte. Die einstige Villa hat mehreren Wohnblöcken Platz gemacht.
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Ein Italiener, der vor 25 Jahren eine 87-jährige Millionärin in ihrer Villa in Küsnacht ausgeraubt, brutal misshandelt und mit tödlichen Verletzungen zurückgelassen haben soll, bleibt endgültig hinter Gittern. Dies entschied das Bundesgericht, das sein Urteil am Donnerstag publik gemacht hat.

Das Bezirksgericht Meilen hatte den Beschuldigten vor einem Jahr zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt, das Obergericht bestätigte dieses Urteil später.

Der Mann, der seine Strafe in der Anstalt Pöschwies absitzt, verlangte einen Freispruch. Er monierte, das Obergericht habe die Beweise willkürlich gewürdigt. Das Bundesgericht folgt dem aber nicht. Zwar würden in diesem Fall keine direkten Beweise vorliegen, hält es fest. Die Verurteilung aufgrund verschiedener Indizien, die den heute 79-Jährigen schwer belasten, sei aber nachvollziehbar. Die Indizien würden in ihrer Gesamtheit ein Bild ergeben, das ein rechtsgenügender Beweis sei.

Verräterische DNA-Spuren

Als wichtigstes Indiz gelten die DNA-Spuren, die auf den Fesseln des Opfers gefunden wurden. Das Bundesgericht findet, die Vorinstanz halte die Aussagen des Beschuldigten zu Recht als unglaubwürdig, wonach die DNA-Spuren von Sexspielen mit der betagten Frau herrührten. Der Mann hatte behauptet, er habe mit der Millionärin gegen Bezahlung eine neunmonatige Beziehung geführt, er sei ihr «Sextoy» gewesen.

Während der Beschuldigte die Beziehung detailhaft beschrieb, vermochte er sich jedoch kaum daran zu erinnern, wie es in der Wohnung ausgesehen hatte. Dies legt in den Augen der Gerichte die Vermutung nahe, dass er sich nur einmal in der Wohnung aufgehalten hat – als Räuber und nicht als Liebhaber.

Die Tat passt zudem aus Sicht des Bundesgerichts zum Profil des Beschuldigten, der jahrzehntelang Vermögensdelikte begangen und dabei auch nicht vor Übergriffen gegenüber Opfern abgesehen habe. Es verweist dabei auf einen Raubüberfall auf eine Juwelierfamilie in Thun, für den der Mann 2018 verurteilt wurde. Dabei wurde er auch der sexuellen Nötigung schuldig gesprochen, da er die Tochter des Juweliers missbraucht hatte.

Mysteriöser Notruf

Auch eine Tonbandaufnahme eines Notrufs, der nach der Tat in Küsnacht eingegangen war, erachtet das Bundesgericht als zulässiges Indiz. Ein anonymer Anrufer hatte damals in schlechtem Englisch und mit starkem Akzent die Polizei verständigt. Gemäss einem Gutachten des Forensischen Instituts handelte es sich dabei mit grosser Wahrscheinlichkeit um einen Mann romanischer Muttersprache. Den Schluss des Obergerichts, dass es sich um den beschuldigten Italiener gehandelt haben könnte, beanstandet das Bundesgericht deshalb nicht.

Insgesamt könne der Verurteilte den Vorwurf der Willkür nicht ausreichend darlegen, hält es fest. «Anstatt sich mit der gesamten Beweislage zu befassen, greift er lediglich einzelne Indizien heraus, die er anders als von der Vorinstanz gewürdigt haben möchte.»

Auch erachtet das Bundesgericht die Tat als derart skrupellos, dass sie als Mord qualifiziert werden könne. Wer auf diese Art eine betagte und schwer verletzte Person zurücklasse, nehme deren Tod in Kauf. Der Täter hatte derart massiv auf die Frau eingeschlagen, dass sie ein bis zwei Stunden später allein in ihrer Wohnung an Herzversagen starb.

Glückstreffer in der Datenbank

Somit hält das Gericht an der Freiheitsstrafe von 13 Jahren fest. Diese wurde als Zusatzstrafe zur Freiheitsstrafe von 7 Jahren ausgesprochen, die zuvor das Regionalgericht Thun gefällt hatte.

Dass der Küsnachter Mordfall erst nach zwei Jahrzehnten aufgeklärt werden konnte und vor Gericht kam, hängt übrigens mit dem Raubüberfall in Thun zusammen. Dort stellte die Polizei die DNA des Täters sicher und glich diese mit der Datenbank ab. Dies führte zum ungeklärten Verbrechen in Küsnacht, wo die Ermittler am Tatort dieselben Spuren gefunden hatten. Die DNA hatte aber über all die Jahre hinweg nie jemandem zugeordnet werden können.

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