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Onlineattacke vor Selenski-Rede
Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Angriff auf Parlament

Der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski richtet sich immer wieder per Videoansprache an Parlamente – hier im Juni 2022 an das luxemburgische.
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Die Bundesanwaltschaft (BA) hat wegen der Onlineattacke auf das Schweizer Parlament ein Strafverfahren eröffnet. «Die diesbezüglichen Ermittlungen sind am Laufen», sagt BA-Sprecherin Linda von Burg. 

Am Mittwoch hatte das Parlament den Angriff vermeldet. «Die Spezialistinnen und Spezialisten haben geeignete Abwehrmassnahmen ergriffen», teilte es dann am Donnerstag mit, «kurzzeitige Ausfälle oder verlangsamte Antwortzeiten können jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen werden.» Am Freitag hiess es, die Lage sei «unverändert». 

Gemäss den Parlamentsdiensten handelt es sich um einen Denial-of-Service-Angriff. Dabei versuchen Hacker, Server durch künstliche Anfrage zu überlasten. Bei www.parlament.ch gelingt dies aber nur zeitweise. Meist funktioniert die Website.

Brisant ist die Attacke insbesondere, weil sie kurz vor der geplanten Rede von Wolodimir Selenski erfolgt – wobei ein Zusammenhang nicht erhärtet ist. Die Videoansprache des ukrainischen Präsidenten soll am kommenden Donnerstag live in den Nationalratssaal übertragen werden. Bei früheren Auftritten Selenskis kam es zu ähnlichen Vorkommnissen, wobei die Sicherheitsbehörden der betroffenen Länder zum Teil von einer russischen Täterschaft ausgingen. Im aktuellen Schweizer Fall sind zu den Angreifern keine Details bekannt. 

Auch kantonale Ermittler aktiv

Auch im zweiten Fall, der den schweizerischen Sicherheitsbehörden momentan zu schaffen macht, wird nun die Staatsanwaltschaft aktiv: beim Hackerangriff auf Xplain. Der Interlakner IT-Dienstleister arbeitet unter anderem für Fedpol und für Kantonspolizeien. Daten des Unternehmens sind gestohlen und verschlüsselt worden. Nun wird die Firma erpresst. 

Die Berner Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben hat eine Untersuchung gegen unbekannte Täterschaft eröffnet. Im Zentrum stehen die Tatbestände der Erpressung, der unbefugten Datenbeschaffung, des unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem sowie der Datenbeschädigung.