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Öffentlich zum Verfahren geäussert
Bundesanwalt Keller darf nicht mehr gegen Fifa-Präsident Infantino ermitteln

Stefan Keller wurde von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt. 
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Der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller darf nicht mehr gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino ermitteln. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat ein Ausstandsbegehren von Infantino gutgeheissen. Grund sind öffentliche Äusserungen Kellers.

Die Beschwerdekammer stützt ihren Entscheid auf Aussagen Kellers in drei Medienmitteilungen und auf ein Porträt über ihn in einer juristischen Fachzeitschrift. Sie sieht durch die Veröffentlichungen Kellers den Vorwurf der Befangenheit gegenüber Infantino als erwiesen an. Das Urteil ist rechtskräftig.

In ihren Erläuterungen weist die Kammer zum einen darauf hin, dass jede Person das Recht hat, unparteiisch, unvoreingenommen und unbefangen beurteilt zu werden. Für die Medienarbeit der Strafverfolgungsbehörden würden zum anderen die Prinzipien Untersuchungsgeheimnis, Persönlichkeitsschutz und Unschuldsvermutung gelten.

Unschuldsvermutung missachtet

Bei grossem öffentlichem Interesse sei eine Information auch über Zwischenschritte des Verfahrens möglich. Dabei müsse die Untersuchungsbehörde explizit auf die Unschuldsvermutung hinweisen.

Gerade die Unschuldsvermutung ist gemäss der Kammer bei einer Voruntersuchung wie im vorliegenden Fall von besonderer Bedeutung. Verdeckte Schuldvorwürfe, Vorverurteilungen und Qualifikationen des mutmasslichen Täters müssten unterbleiben. Beachtet werden muss immer die ganze Mitteilung der Untersuchungsbehörden.

Mit seiner Äusserung in einem Communiqué vom 10. Dezember zu Privatflügen sah Keller als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes «deutliche Anzeichen für ein strafbares Verhalten des Fifa-Präsidenten». Damit verstiess er gegen die Unschuldsvermutung und ging auch über sein Mandat hinaus, das in der Prüfung von Strafanzeigen besteht.

Parteiische Haltung

In zwei weiteren Medienmitteilungen vom 8. und 11. März 2021 über Entscheide des Bundesstrafgerichts zu Einsichtsgesuchen Infantinos in seine Akten und Untersuchungsergebnisse gibt Keller laut der Beschwerdekammer klar zu erkennen, dass er in Kriterien von Sieg und Niederlage denkt und sich so als Partei versteht.

Zudem waren die Mitteilungen teilweise faktenwidrig, insgesamt reisserisch und gegen das Gebot der Sachlichkeit. Die Darstellung lasse Keller einseitig in einem guten Licht dastehen.

In einem Porträt in der Fachzeitschrift «Plädoyer» vom Januar gab Keller zudem Inhalte eines zu diesem Zeitpunkt noch hängigen und nicht öffentlichen Beschwerdeverfahrens preis. Damit verstiess er gemäss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts gegen die Geheimhaltungspflicht.

Nicht eingetreten ist die Kammer auf ein Begehren Infantinos, alle bisherigen Amtshandlungen Kellers gegen ihn seien für nichtig zu erklären.

Keller weist Vorwürfe zurück

Stefan Keller teilte mit, die Konsequenzen des Entscheids auf die verschiedenen Verfahren seien nicht voll absehbar. Er werde das mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) und der Gerichtskommission abklären. Die im Urteil erhobenen Vorwürfe, er habe «irreführende und tatsachenwidrige Informationen kommuniziert», wies Keller zurück.

Der Obwaldner Obergerichtspräsident Keller ermittelte als ausserordentlicher Bundesanwalt gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michal Lauber, Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold. Das Parlament hatte Keller auf Vorschlag der Aufsichtsbehörde gewählt.

Infantino und Fifa zufrieden

Der Vorwurf gegen das Trio lautet unter anderem auf Amtsmissbrauch respektive Anstiftung zum Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zusammenhang mit mindestens drei nicht protokollierten Treffen in den Jahren 2016 und 2017 im Zuge von Ermittlungen gegen den Weltfussballverband Fifa.

Infantino und die Fifa begrüssten in einer Mitteilung den Entscheid des Bundesstrafgerichts. Ein Festhalten an Keller hätte einen fairen Prozess in Frage gestellt. Keller habe mit seinem Verhalten nicht einmal juristischen Basisstandards genügt. Die Fifa und ihr Präsident wiederholten zudem ihre Bereitschaft zur vollumfänglichen Kooperation mit den Justizbehörden.

SDA