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Monitoring-Bericht
Bund betont Vorteile der Personenfreizügigkeit

Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Staatssekretärin und Direktorin Seco, betont an einer Medienkonferenz, dass die Personenfreizügigkeit ein wichtiger Beitrag zum Wirtschaftswachstum leiste.
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Das Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU analysiert seit 15 Jahren die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen. Der diesjährige Bericht ist mit besonderer Spannung erwartet worden, stimmen Volk und Stände Ende September doch über die Begrenzungsinitiative der SVP ab, welche die Personenfreizügigkeit infrage stellt.

Der am Montag vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) publizierte Bericht dürfte eher den Gegnern des Volksbegehrens in die Hände spielen. Die Hauptaussagen lauten nämlich: Die Zuwanderung entspricht in etwa dem von den Unternehmen nachgefragten Arbeitskräftepotenzial. Und: Zuwanderinnen aus dem EU/Efta-Raum verleihen dem Schweizer Arbeitsmarkt zusätzliche Flexibilität.

Personenfreizügigkeit generiert Wohlstand

Das Personenfreizügigkeitsabkommen habe einen erheblichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zum Wohlstand in der Schweiz geleistet, sagte Staatssekretärin und Seco-Direktorin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch vor den Bundeshausmedien. «Wollen wir weiter prosperieren, sind wir auf die Zusammenarbeit mit der EU angewiesen.»

Dieser Meinung sind auch die Sozialpartner. «Von einer systematischen Verdrängung von Schweizern auf dem Arbeitsmarkt kann keine Rede sein», sagte Roland Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands. Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, bilanzierte, dass der Lohndruck und die Ausbreitung von Tieflöhnen hätten eingedämmt werden können.

Im vergangenen Jahr blieb die Nettozuwanderung aus dem EU/Efta-Raum mit rund 30’700 Personen gegenüber dem Vorjahr (31’200) praktisch konstant. Die Nettozuwanderung aus Drittstaaten nahm im vergangenen Jahr um 2700 auf 20’800 Personen ab. Verändert hat sich aber die Zusammensetzung nach Herkunftsregionen. Zwischen 2010 und 2019 stieg die Zuwanderung von Erwerbspersonen aus Süd- und Osteuropa deutlich stärker an als jene aus Nord- und Westeuropa.

«Von einer systematischen Verdrängung von Schweizern auf dem Arbeitsmarkt kann keine Rede sein.»

Roland Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands

Im Bericht sind auch keine negativen Auswirkungen auf die Lohnentwicklung der Schweizer Bevölkerung zu finden. 2018 lag der Medianlohn von Schweizern bei 6873 Franken und somit um 5,1 Prozent über dem Medianlohn aller Arbeitnehmenden.

Dafür wirkt sich die Zuwanderung aus dem EU/Efta-Raum positiv auf das Umlageergebnis der ersten Säule aus, wie der Bericht zeigt. In Bezug auf die AHV- und IV-Renten folgert die Studie, «dass die ausländischen Staatsangehörigen massgeblich zur Finanzierung und Sicherung dieser Sozialwerke beitragen».

Bei der Arbeitslosenversicherung zeigt sich, dass Schweizer im Vergleich mit Zuwanderern ein deutlich unterdurchschnittliches Arbeitslosenrisiko aufweisen. Das schlägt sich auch in der Sozialhilfe nieder. Schweizer sind in weniger Fällen auf Sozialhilfe angewiesen als Bürger aus dem EU/Efta-Raum oder aus Drittstaaten.

Massnahmen zur Abfederung von Risiken

Die SVP stellt die Nachteile der Personenfreizügigkeit ins Zentrum ihrer Argumentation für die Begrenzungsinitiative. Sie befürchtet, dass die Löhne unter Druck geraten oder Arbeitskräfte verdrängt werden könnten.

Laut Staatssekretärin Ineichen-Fleisch profitieren tatsächlich nicht alle in gleichem Ausmass von der Personenfreizügigkeit. Die Schweiz habe aber verschiedene Massnahmen etabliert zum Schutz der inländischen Arbeitnehmenden – beispielsweise die flankierenden Massnahmen, die Stellenmeldepflicht sowie der Ausbau des Beratungsangebots für ältere Arbeitnehmende. (sda)