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Stimmrechtsalter 16
Bürgerliche werben mit fiktiven Aussagen 

Fake: Die Kampagne des Nein-Komitees zum Stimmrechtsalter 16.
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Am 15. Mai entscheiden die Zürcherinnen und Zürcher über das Stimmrechtsalter 16. Der Abstimmungskampf zur kantonalen Vorlage hat bereits begonnen. Am Montag führten die Gegner aus SVP und FDP ihre Argumente ins Feld – und das mit Fake-Statements von Jugendlichen.

Auf der Website des Nein-Komitees ist beispielsweise die vermeintliche Meinung der 16-jährigen Sophie zu lesen: «Ich muss noch keine Steuern zahlen, soll aber über Steuererhöhungen abstimmen dürfen? What the fuck? Stimmrechtsalter 16 macht null Sinn!» Doch diese Aussage sei vom Komitee erfunden, die Bilder von einer Agentur gekauft, schreibt «20 Minuten».

Zuspitzen und aufmerksam machen

Andreas Leupi, Leiter des Nein-Komitees und SVP-Präsident des Bezirks Dietikon, verteidigt das Vorgehen: Mit den Bildern wolle man Aufmerksamkeit auf die Aussagen lenken. Daher habe sich das Komitee für «überzeichnete Stockfotos» und fiktive Aussagen entschieden. «Die Message, die wir senden wollten, ist, dass man die Rechte den Pflichten gegenüberstellen muss», sagt Leupi zu «20 Minuten». Zu einem späteren Zeitpunkt seien aber auch Aussagen von «echten Personen» geplant.

«Die Bilder und Zitate sind natürlich zugespitzt, da sie durchaus provozieren dürfen», kommentiert FDP-Kantonsrat Hans-Peter Brunner die Kampagne. Es wäre wohl kaum möglich gewesen, Jugendliche auf der Strasse zu finden, welche sich in dieser Zuspitzung zitieren liessen, sagt er dazu. Die abgebildeten Aussagen würden aber den «Kern des Problems Stimmrechtsalter 16 treffen».

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Die Fake-Personen waren auch Thema im Pro-Komitee, das seine Kampagne am Dienstag lancierte. Für ein Ja sind GLP, SP, Grüne, Die Mitte, EVP und AL und ihre Jungparteien sowie das Jugendparlament. «In der Schweizer Demokratie leben wir davon, dass Leute mit ihrem Gesicht zu ihrem Statement hinstehen. Es gibt genug Leute mit diversen Meinungen, dass wir echte, offene Diskussionen führen können», sagt Amélie Galladé, Co-Präsidentin des Jugendparlaments des Kantons Zürich. 

Vorgehen juristisch zulässig

Gemäss Urs Saxer, Rechtsanwalt und Professor an der Universität Zürich, ist das Verwenden von Agenturfotos und erfundenen Zitaten juristisch zulässig. Bei Agentur-Stockfotos hätten die abgebildeten Personen ihr Einverständnis wohl auch für die Verwendung für politische Zwecke gegeben.

Problematisch wird es laut Saxer erst dann, wenn der Wille der Stimmberechtigten verfälscht und der Wahlausgang damit beeinflusst wird. Das sei hier nicht der Fall, obwohl die Verwendung der Bilder für das Publikum «irreführend» sei.

tif