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Gerichtsurteil in Grossbritannien
Gleichstellung gilt nicht für Transfrauen

Aktivistin vor dem Obersten Gerichtshof in London hält ein Plakat mit der Aufschrift ’Women are born, not some bloke with a form’ nach einem Urteil über die Definition von ’Frau’ am 16. April 2025.
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Wenn es um die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen geht, zählt in Grossbritannien das biologische Geschlecht, nicht das soziale Geschlecht. Das hat das oberste Gericht des Landes entschieden. 

Wie die Richter des Supreme Courts in London einstimmig feststellten, zielt das britische Gleichstellungsgesetz (2010 Equalities Act) in erster Linie auf den Schutz biologischer Frauen. Das bedeute jedoch nicht, dass Transfrauen nicht auch indirekt davon profitierten, betonte der Vorsitzende Richter Patrick Hodge.

Entscheidung gilt als wegweisend und weitreichend

«Die Definition von Geschlecht im Gleichstellungsgesetz von 2010 stellt klar, dass das Konzept von Geschlecht binär ist, eine Person ist entweder eine Frau oder ein Mann», hiess es in dem Urteil. Regelungen zum Schutz von Frauen schliessen demnach per Definition Männer aus. 

Die Entscheidung gilt als wegweisend und weitreichend, beispielsweise bei der Frage, ob Transfrauen bei Frauenquoten als Frauen gezählt werden, und ob sie Orte wie Damenumkleiden benutzen dürfen oder von lesbischen Gruppen ausgeschlossen werden können. 

Streit um Frauenquote in Vorständen

Geklagt hatte die Frauenrechtsorganisation For Women Scotland (FWS) gegen die Interpretation der schottischen Regionalregierung. Die Regierung hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Anerkennung von Transfrauen als Frauen für alle Lebensbereiche gilt. Demnach sollten sie auch bei der Erfüllung von Frauenquoten in Vorständen gezählt werden.

Eine solche Interpretation sei jedoch inkonsistent, urteilten die Richter des Supreme Courts, weil sie etwa Transmänner, die biologisch Kinder gebären könnten, von Mutterschutzregelungen ausschliesse. Zudem würden heterosexuelle Männer, die ihr Geschlecht zu weiblich änderten, automatisch lesbisch werden. Ausserdem überschreite das schottische Parlament mit dieser Festlegung seine Kompetenzen.

Vor den Gerichten in Schottland waren die Kläger mehrfach gescheitert, aber in letzter Instanz erhielten sie nun Recht. Dutzende Unterstützerinnen feierten nach der Urteilsverkündung im und vor dem Gerichtsgebäude in Westminster ihren Sieg.

DPA/flu