Urteil am Basler StrafgerichtBreel Embolo wird schuldig gesprochen
Das Gericht hat den Nationalspieler wegen mehrfacher Drohung im Basler Nachtleben zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der Fussballstar blieb dem Gericht zur Urteilseröffnung fern.
Breel Embolo ist am Donnerstagmorgen schuldig gesprochen worden. Die Richterin des Basler Strafgerichts kam zum Schluss, dass die Aussagen der Kläger sowie der Zeuginnen und Zeugen schlüssig seien, wonach sich der Nationalspieler in einer Mainacht vor fünf Jahren der mehrfachen Drohung schuldig gemacht habe. So liess die Richterin die Behauptung Embolos nicht gelten, die Drohungen (unter anderem «Ich mach dich fertig, du Hurensohn») seien nicht wörtlich zu verstehen.
Solche Aussagen könnten womöglich im Sport nicht wörtlich verstanden werden. Anders sei es morgens um 5 Uhr im Ausgang. Die Tatsache, dass er Dinge wie «Dich lass ich verprügeln, du Hurensohn» gesagt habe, komme einer ernst zu nehmenden Drohung gleich. Die Beobachtungen der Beteiligten hätten übereingestimmt, wonach Embolo sich in dieser Nacht sehr aggressiv verhalten und sich offenbar in seiner Ehre verletzt gefühlt hatte. Dies, nachdem eine Frau ein Angebot abgelehnt hatte, mit ihm ein Foto zu machen («Nein, ich habe es nicht nötig»), und der Nationalspieler daraufhin von einem anderen Mann ausgelacht worden war.
Wegen einfacher Körperverletzung wurde Embolos bester Freund, der den Fussballer in dieser Nacht begleitet hatte, verurteilt. Er war in der aufgeladenen Situation, die sich in der Steinenvorstadt abgespielt hatte, zunächst nicht in Erscheinung getreten. Urplötzlich hatte er dann aber dem Widersacher Embolos während des Disputs ins Gesicht geschlagen und die Nase gebrochen. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass es keine Abwehrbewegung hatte sein können, wie von seinem Anwalt behauptet wurde. Auch weil Embolo etwas anderes geschildert hatte, nämlich, dass sein Freund das Opfer gestossen habe.
Embolo-Anwalt meldet Berufung an
Die Richterin verhängte für den folgenreichen Faustschlag eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 40 Franken. Zudem muss der Täter eine Genugtuungszahlung von 3000 Franken leisten – zuzüglich fünf Prozent Zins seit fünf Jahren.
Embolo wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 3000 Franken bei einer zweijährigen Probezeit verurteilt. Dies entspricht dem maximalen Tagessatz. Die Richterin sagte, sie gehe davon aus, dass Embolo bei der AS Monaco mehr als die 1,2 Millionen verdiene, die es für den maximalen Ansatz brauche. Die Genugtuungsforderung gegenüber Embolo wies sie aber ab.
Die Urteilsverkündung fand in Abwesenheit von Embolo statt. Sein Anwalt Gabriel Giess begründete das Fernbleiben seines Mandanten unter anderem mit dem Medienrummel am ersten Tag. Das Ganze habe einem «Spiessrutenlauf» geglichen. Embolo sei von Kameraleuten verfolgt worden. Journalisten hätten sich nicht davor gescheut, den Kleidungsstil des Promis unter die Lupe zu nehmen. «Das war eine unnötige Persönlichkeitsverletzung», sagte Giess. Die Frage, ob Embolo nun wie angekündigt wieder nach Monaco zurückgeflogen sei, wollte er nicht beantworten. Eines aber stellte er gleich nach der Urteilsbegründung klar. «Ich melde Berufung an.»
Damit ist auch gewiss: Die Geschichte ist noch nicht zu Ende erzählt.
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