Prozess wegen Brandserie in SolothurnEhemaligem Feuerwehrmann drohen 15 Jahre
Er soll im Frühling 2022 insgesamt 12 Brände im Wasseramt gelegt haben: Ein 35-jähriger Mann muss sich vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt verantworten.
Im April und Mai 2022 brannte es Wochenende für Wochenende: Jeweils vom Samstag auf Sonntag brannten im Wasseramt, südlich der Kantonshauptstadt Solothurn, Scheunen, Lagerhallen, Waldhäuser oder das Clubhaus eines Hornusservereins. Auch ein Einfamilienhaus und ein Schulhaus wurden angezündet, eine Schreinerei brannte komplett nieder. Personen wurden nicht verletzt. Jedoch starben mehrere Tiere.
Es brannte innert weniger Wochen ganze 13-mal. Nach kurzer Zeit wurde klar, dass es sich um Brandstiftungen handelt. Noch im Mai 2022 verhaftete die Polizei einen Mann, der letztendlich für 12 Brände verantwortlich gemacht wurde.
Am Montag steht der heute 35-Jährige, der auch Mitglied einer örtlichen Feuerwehr war, vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt. Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat den Schweizer wegen mehrfacher Brandstiftung angeklagt. Wie aus der Anklageschrift am Montag ersichtlich wird, wird dem Mann auch mehrfacher Hausfriedensbruch und mehrfache Tierquälerei vorgeworfen. Letzteres, weil bei einer Brandlegung zehn Schafe «auf qualvolle Weise» getötet wurden. Die Tiere starben an den Folgen von Verbrennungen oder Rauchvergiftung.
Aufschluss bringt die Anklageschrift auch hinsichtlich seiner Brandtaktiken: So soll der Beschuldigte bei fast allen Bränden Anzündwolle verwendet haben, die er beispielsweise in Fensterrahmen oder andere Zwischenräume schob.
Wie die Staatsanwaltschaft am Nachmittag bekannt gibt, fordert sie eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.
Auf der Anklageschrift sind 11 Privatklägerinnen und Privatkläger aufgeführt, darunter einige vom Brand Betroffene, Gemeinden oder auch die Schweizerische Mobiliar. Sie fordern Schadenersatz von insgesamt fast drei Millionen Franken.
Erdrückende Beweislast
Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Seine Verteidigerin fordert Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hielt bereits vor dem Prozess fest, dass es bei fünf Bränden eine erdrückende Beweislast gebe. Während des Prozesses lieferte sie Handydaten, mit denen sich nachverfolgen liess, wie sich der Beschuldigte zu mehreren Tatorten bewegt hatte.
Der Beschuldigte sass nach der Festnahme vorübergehend in Untersuchungshaft, wehrte sich jedoch vor dem Obergericht erfolgreich dagegen. Die Staatsanwaltschaft verfügte, dass der Beschuldigte mittels elektronischen GPS-Fusssenders überwacht wird.
Das Urteil wird am kommenden Freitag verkündet.
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