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Trotz Vorgabe des Bundes
Börsenbetreiberin SIX missachtet die Homeoffice-Pflicht

Beim Börsenbetreiber und Bankendienstleister SIX müssen die Mitarbeitenden des Kundendiensts immer noch ins Büro kommen. 
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Seit Montag gilt in der Schweiz die Homeoffice-Pflicht. «Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist», hat der Bundesrat verordnet.

Doch nicht alle Unternehmen halten sich daran. Ein prominentes Beispiel ist die SIX. In der Callcenter-Abteilung des Banken- und Börsendienstleisters arbeiten immer noch etwa acht Mitarbeitende pro Tag in den Büros, obwohl die Arbeiten problemlos von zu Hause aus erledigt werden könnten. Das berichten mehrere Mitarbeitende gegenüber dieser Zeitung.

Die SIX bestätigt dies: «Um die Sicherheit und Qualität der Dienstleistungen im Interesse der Debitkartenbesitzer und Partnerbanken zu gewährleisten, ist jeweils ein Rumpfteam von rund acht Mitarbeitenden pro Tag anwesend, die jeweils auf verschiedene Büros in verschiedenen Stockwerken verteilt arbeiten und geschult werden.»

Einer der Mitarbeitenden klagt: «Wir verstehen das nicht und sorgen uns, dass wir uns anstecken könnten.»

«Ob wir zu Hause oder im Büro arbeiten, macht von der Arbeit her überhaupt keinen Unterschied.»

Betroffener Mitarbeiter

Die betreffende Kundendienstabteilung beschäftigt rund dreissig Mitarbeitende und ist vor kurzem aufgestockt worden. Die SIX hat zum Beispiel den Kundendienst für die Kreditkarten der Credit Suisse übernommen und hilft Bankkunden, wenn sie Fragen zur Karte haben oder diese sperren wollen. Auch für den mobilen Bezahldienst Twint ist das Kundendienstteam zuständig. Ebenso nimmt der SIX-Kundendienst nachts und am Wochenende Anrufe zur Sperrung von Maestro-Karten entgegen, wenn der Kundenservice bei anderen Banken Dienstschluss hat.

«Ob wir zu Hause oder im Büro arbeiten, macht von der Arbeit her überhaupt keinen Unterschied», berichtet ein zweiter Mitarbeiter. So würden die Nachtschichten grundsätzlich von zu Hause geleistet. Auch SIX-Kreise räumen ein, dass es für die Präsenz in den Büros sachlich keinen wahren Grund gebe.

Angst vor Entlassung

Die Beschäftigten haben sich mehrmals bei ihrem Vorgesetzten beschwert, doch dieser beharrt auf einer Lösung mit einem geteilten Team: Die Beschäftigten arbeiten jeweils drei Tage vor Ort bei der SIX und drei Tagen im Homeoffice. «Wir haben uns nicht getraut, zur Personalabteilung zu gehen, aus Sorge, dass wir bei einer Beschwerde entlassen werden», sagt ein Beschäftigter. Daher will keiner der Betroffenen seinen Namen in der Zeitung lesen.

Laut den Mitarbeitenden besteht der Vorgesetzte auf der Präsenz vor Ort, denn nur so sei der «interne Informationsfluss gesichert». Das halten die Betroffenen für ein vorgeschobenes Argument. «Der Schichtleiter ist ja nicht da, also müssen auch die, die im Büro arbeiten, ihn anrufen.» Ein weiteres Argument des Vorgesetzten sei, dass das Grossraumbüro die Möglichkeit biete, bei Telefonaten mitzuhören, «um zu hören, was schiefgeht».

Der Chef will seine Mitarbeiter kontrollieren

SIX-Manager räumen hinter vorgehaltener Hand ein, dass es dem betreffenden Abteilungsleiter wohl primär darum gehe, seine meist jüngeren Mitarbeitenden zu kontrollieren. Ein Manager betont, dass der Kundendienst die einzige Abteilung innerhalb der SIX sei, bei der die Homeoffice-Pflicht nicht strikt umgesetzt werde.

Die Covid-19-Verordnung des Bundes sieht keine Bussen für Arbeitgeber vor, die sich nicht an die Homeoffice-Pflicht halten. Allenfalls besteht die Möglichkeit, fehlbare Firmen nach Arbeitsgesetz zu belangen.