AboSkandal-Auftritt am ZunftballBlackfacing am Sechseläuten hat keine juristischen Konsequenzen
Die Zürcher Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass der Sketch am Sechseläuten-Ball zwar geschmacklos war, aber nicht unter die Rassismusstrafnorm fällt. Die Organisatoren räumen Fehler ein.
Am «Ball beim Böögg» zum diesjährigen Sechseläuten haben Zünfter über einen Mann gelacht, der sich schwarz angemalt hat, einen Bastrock trug und einen Knochen in der Hand hatte. Diesen steckte er sich gelegentlich zwischen die Beine – ganz zur Belustigung der anwesenden Gäste. Ebenfalls klischiert dargestellt wurden ein Homosexueller sowie eine Brasilianerin.