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Anklage gegen Bieler Prediger
Abu Ramadan muss sich wegen Rassen­diskriminierung verantworten

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen ihn: Der Bieler Prediger Abu Ramadan.
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Der umstrittene ehemalige Bieler Imam Abu Ramadan wird sich wegen Rassendiskriminierung und Betrugs vor Gericht verantworten müssen: Die regionale Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Auslöser des Verfahrens war eine Strafanzeige, wonach der heute 68-jährige Libyer am 7. Juli 2017 in der Ar’Rahman-Moschee in Biel auf Arabisch eine Predigt gehalten und dabei zu Hass gegen Angehörige bestimmter Ethnien oder Religionen aufgerufen habe.

Die Ermittlungen nahmen viel Zeit in Anspruch. Zunächst musste ein Experte die Predigt aus der arabischen in die deutsche Sprache übersetzen. Anschliessend holte die Staatsanwaltschaft ein Gutachten zur Interpretation des Gesagten ein.

Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft äusserte Abu Ramadan «wiederholt den Wunsch, dass gewisse Personen oder Personengruppen bestimmter Ethnien oder Religionen vernichtet werden sollen». Er habe damit zu Hass aufgerufen und sich der Rassendiskriminierung schuldig gemacht.

Seit Februar 2020 darf er zwar nicht mehr als Imam in der Bieler Ar’Rahman-Moschee predigen, weil ihm das die Leitung verbot. Dafür lässt er seinem Hass auf Facebook freien Lauf. Am 21. Mai dieses Jahres, dem Tag des Waffenstillstands zwischen Israel und der Hamas, freute sich Abu Ramadan in einem Facebook-Kommentar, dass die Palästinenser die «Enkel von Affen und Schweinen» besiegt hätten.

Bei Verurteilung droht Ausschaffung

Weiter wird Abu Ramadan beschuldigt, unrechtmässig Sozialhilfe bezogen zu haben. Auch diese Ermittlungen seien «äusserst aufwändig» gewesen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte habe in der Untersuchung nicht kooperiert und insbesondere Fragen zu seinen Einkommensverhältnissen nicht beantwortet.

Abu Ramadans Wohngemeinde Nidau bei Biel hatte eine Anzeige wegen mutmasslichen Sozialhilfebetrugs eingereicht. Der Libyer hatte gegenüber der Gemeinde angegeben, über keinerlei Einkommen und Vermögen zu verfügen.

Doch nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft organisierte der Mann Pilgerreisen und erzielte dabei zum Teil ein konkretes Einkommen. Zum Teil habe er aber auch auf das Geld verzichtet. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft erhärtete sich der Verdacht des unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfeleistungen.

Abu Ramadan hat die Vorwürfe stets bestritten. Er hat seinen einstigen Flüchtlings- und seinen Asylstatus inzwischen verloren und lebt heute dank einer C-Bewilligung in der Schweiz. Bei einer Verurteilung droht ihm die Ausschaffung.

/flo